Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 29.07.2021

Fürstenstein, den 05. 08. 2021

Nach Genehmigung des öffentlichen Teils der Sitzungsniederschrift vom 08.07.2021 ging es in der Sitzung weiter mit Informationen zur Sitzung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Umwelt, Mobilität, Infrastruktur und Digitales vom 21.07.2021. Im Mittelpunkt der Ausschusssitzung stand die Vorberatung von Festsetzungen für die in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne für die geplanten Wohngebiete „Feichtingerwiese“ in Nammering, „WoidBlick“ in der Schwarzensteinerstraße in Fürstenstein sowie für den Florianweg in Nammering.

 

Vollzug des Baugesetzbuches

Folgenden Anträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

  • Bauantrag zur Erweiterung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus durch Erhöhung des Dachstuhls, Dachgeschossausbau, Einbau einer Dachgaube und Überdachung des Freisitzes in Fürstenstein. (14:0)
  • Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung einer Gabionenstützmauer mit einer max. Höhe von 2 Metern in Nammering. (14:0)
  • Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Bogenhalle zum Weideunterstand der Pferde bzw. als Alternative einer Weidehütte aus Holz in Nammering. (14:0)
  • Bauantrag auf Neubau einer Halle für eine Granitstein-Seilsäge in Fürstenstein. (14:0)
  • Antrag auf isolierte Abweichung von den Festsetzungen der Außenbereichssatzung „Panholz“. (14:0)

 

Vollzug des Baugesetzbuches

Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Oberpolling-Hauptort“ mittels 8. Änderungssatzung.

Im Mittelpunkt dieser 8. Änderungssatzung steht die Aufstellung einer Schutzhütte für den Waldkindergarten in der Sportplatzstraße in Oberpolling. Hierzu wurde ein Abwägungsverfahren durchgeführt. Sowohl die Öffentlichkeit als auch die zuständigen Behörden wurden über die Änderung informiert. Von Seiten der Öffentlichkeit gab es keinerlei Einwände. Die Anregungen und Stellungnahmen der Fachstellen werden soweit wie möglich und notwendig in die Ortsabrundungssatzung mit aufgenommen. Anschließend wird die überarbeitete Entwurfsfassung der 8. Änderungssatzung erneut durch den Gemeinderat gebilligt und öffentlich ausgelegt.

 

Vollzug des Baugesetzbuches

Aufstellung des Bebauungsplanes WA „WoidBlick“ in der Schwarzensteinerstraße in Fürstenstein – Aufstellungsbeschluss – und Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan.

Die Gemeinde Fürstenstein beabsichtigt die Ausweisung eines neuen Baugebietes auf dem Grundstück mit der Fl.-Nr. 128, Gemarkung Fürstenstein. Zur Realisierung einer geordneten Bebaubarkeit mit voraussichtlich 24 Ein- und Zweifamilienhäusern bzw. Doppelhäusern ist für das geplante Baugebiet im Bereich der Schwarzensteinerstraße in Fürstenstein die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan erforderlich. Der Gemeinderat beschloss die Aufstellung des Bebauungsplanes WA „WoidBlick“ sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Größe von 40.560 m². Ziel des Verfahrens ist die Aufstellung eines allgemeinen Wohngebietes. (14:1)

 

Kommunale Haushaltswirtschaft

Verlängerung des Kommunalkredites

Die Zinsbindung für den Investitionskredit der KfW Bankengruppe endet zum 15.08.2021. Der Kredit wurde 2011 mit einem Gesamtbetrag von 605.127 € aufgenommen. Die Restschuld beträgt zum 15.08.2021 noch 355.955 €. Die KfW Bank hat der Gemeinde Fürstenstein eine Verlängerung für die gesamte Restlaufzeit zu einem Zinssatz von 0,04 % angeboten. Der vereinbarte Tilgungsplan würde weiterhin unverändert gelten. Das Angebot der KfW-Bank erwies sich eindeutig als das mit Abstand Günstigste und wurde deshalb einstimmig vom Gemeinderat angenommen (15:0). Der Zinssatz betrug bislang 3,01 %. Somit spart sich die Gemeinde aktuell rund 10.000 Euro jährlich an Zinsen.

 

Ortsrecht

Beschlussfassung über den Erlass einer 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungseinrichtung und zur Fäkalschlammentsorgung infolge der örtlichen Rechnungsprüfung. Nachdem hier noch die rechtliche Würdigung der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Passau aussteht, musste dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben werden.

 

Kindertagesstätten

Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Passau e.V. auf eine Zusatzkraft im Kindergarten St. Marien, Fürstenstein, für das Kindergartenjahr 2021/2022.

Am 02.07.2021 stellte der Caritasverband für die Diözese Passau e. V. für das kommende Kindergartenjahr 2021/2022 einen Antrag auf eine Zusatzkraft für den Gewichtungsfaktor 4,5 + x (Kinder mit Behinderung) mit 47 Wochenstunden und einem geplanten Arbeitgeberbrutto von 75.000 €. Der Gemeinderat stimmte einer befristeten zusätzlichen Anstellung zu. (15:0)