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Fürstenstein liegt rund 25 Kilometer nördlich von Passau inmitten der reizvollen Landschaft des Dreiburgenlandes.

Sein malerisch auf einem Bergrücken gelegenes Schloss ist schon von weitem zu erkennen und grüßt weit hinaus in das Passauer Land.

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Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 24.03.2022

Fürstenstein, den 31. 03. 2022

Nach Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.02.2022 (10:0) wurde über die weiteren Tagesordnungspunkte der Sitzung beraten bzw. Beschluss gefasst.

Information zu den Sitzungen des Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschusses der Gemeinde Fürstenstein

In den Sitzungen vom 14.03., 15.03., 16.03. und 23.03.2022 fanden vor allem die Vorberatungen zum Gemeindehaushalt 2022 statt. Zudem standen die Themen gemeindlicher Fuhrpark, Kindergärten, Ortsrecht und Ausschreibung von Energieleistungen auf der Agenda.

Kindergärten

Beschlussfassung über den Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 des Caritasverbandes für die Diözese Passau e.V. zum Kindergarten St. Marien in Fürstenstein

Im Jahr 2022 sind Investitionen in Höhe von 14.730 Euro und Instandhaltungen von 4.350 Euro vorgesehen. Der Gemeinderat nahm den Antrag zur Kenntnis und hat beschlossen, dass Maßnahmen bei tatsächlichem Bedarf gesondert zu beantragen sind. Diese werden dann auf Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit geprüft. Zudem wurde der maximale Beteiligungsbeitrag von Seiten der Gemeinde für beantragte Maßnahmen im Jahr 2022 auf 8.000 Euro festgelegt. (10:0)

Beschlussfassung über den Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 des Caritasverbandes für die Diözese Passau e.V. zum Kindergarten St. Hartmann in Oberpolling

Der Caritasverband beantragte hier zustimmungspflichtige Investitionen in Höhe von 10.630 Euro und Instandhaltungen von 6.150 Euro. Und auch hier beschloss der Gemeinderat, dass Maßnahmen einzeln zu beantragen sind. Der maximale Beteiligungsbetrag von Seiten der Gemeinde für beantragte Maßnahmen im Jahr 2022 wurde auf 8.000 Euro festgelegt. (10:0)

Beschlussfassung über den Investitions- und Instandhaltungsplan 2022 des Caritasverbandes für die Diözese Passau e.V. zum Kindergarten St. Florian in Nammering

Hier beantragte der Caritasverband Investitionen in Höhe von 9.880 Euro und Instandhaltungen von 32.700 Euro. Auch hier verfährt der Gemeinderat analog zu den beiden anderen Kindergärten. Der maximale Beteiligungsbeitrag seitens der Gemeinde für beantragte Maßnahmen im Jahr 2022 wurde auf 20.000 Euro festgesetzt. (10:0)

Information über das Betriebskostendefizit des Waldkindergartens Oberpolling

Der Haushaltsplan für das Kindergartenjahr 2021/22 sieht einen Verlust in Höhe von 9.165 Euro vor. Grundsätzlich hat die Gemeinde 60 % des Defizites als Zuschuss zu gewähren, wobei der höchstmögliche Betrag auf 5.000 Euro gedeckelt wurde. Die Deckelung entfällt allerdings laut Trägervereinbarung im ersten Betriebsjahr. Der Gemeinderat nahm dies zur Kenntnis. (10:0)

Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung

Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

Bauantrag zum Neubau einer Holzhütte in Reuth (11:0)
Bauantrag zum Neubau einer Hackgutheizanlage im Bereich Peigerting (11:0)

Der Beschluss zu folgendem Bauantrag wurde vertagt:

Bauantrag zum Neubau eines 34 m hohen Schleuderbetonmasts mit 6 m Aufsatzmast und Outdoor-Technik im Bereich Granitweg in Nammering – Hier besteht noch weiterer Abstimmungsbedarf mit dem Antragsteller sowie den Fachbehörden.

Vollzug des Baugesetzbuches

Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Gemeinde Fürstenstein für den Bereich der Ortsabrundungssatzung Einzenberg

Am 16.12.2021 wurde die Aufstellung der Ortsabrundungssatzung Einzenberg beschlossen. Da der aktuell gültige Flächennutzungsplan (FNP) in diesem Bereich Flächen für die Landwirtschaft vorsieht, muss der FNP mit integriertem Landschaftsplan für den Bereich Einzenberg entsprechend geändert werden. So ist anstelle der landwirtschaftlichen Flächen ein Dorfgebiet gemäß § 5 der Baunutzungsordnung festzulegen. Die Kosten sind auf 4 Kostenträger aufzuteilen (Gemeinde und 3 Antragsteller). Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. (11:0)

Vollzug des Baugesetzbuches

Änderung der Ortsabrundungssatzung Nammering-Nord

Im Zuge des Änderungsverfahrens wurden sowohl die zuständigen Behörden als auch die Öffentlichkeit informiert. Inhalt der Satzungsänderung ist der Wegfall der einschränkenden Regelung, dass bei Wohnhäusern maximal nur 2 Vollgeschosse und maximal 3 Wohneinheiten zulässig sind. Von Seiten der Bürgerinnen und Bürger wurden keinerlei Einwände vorgebracht. Der Gemeinderat nahm sämtliche Stellungnahmen der Behörden zur Kenntnis. Die Einwände wurden soweit möglich und nötig in die Satzung eingearbeitet. (11:0)

Der Gemeinderat beschloss anschließend die Änderung der Ortsabrundungssatzung als Satzung. (11:0)

Vollzug des Baugesetzbuches

Änderung der Ortsabrundungssatzung „Nammering-Mitte“ mittels 1. Änderungssatzung – Änderungsbeschluss

Der Gemeinderat Fürstenstein hat einem Bauherrn für seinen Antrag auf Nutzungsänderung einer ehemaligen Schreinerei in Wohnungen und zum Neubau von 2 x 6 Wohneinheiten im Brunnweg, Nammering, die eventuell notwendige Änderung der OAS „Nammering-Mitte“ hinsichtlich der maximal zulässigen 2 Vollgeschosse und der maximal zulässigen 3 Wohneinheiten in Aussicht gestellt.

Mittlerweile liegt die Aussage der Unteren Bauaufsichtsbehörde vor, dass für die geplante Nutzungsänderung sowie den Neubau von 2 x 6 Wohneinheiten die Änderung der OAS „Nammering-Mitte“ erforderlich ist. Der Gemeinderat Fürstenstein nahm die Informationen zur Kenntnis und beauftragte die gemeindliche Bauverwaltung mit der Erstellung der entsprechenden Unterlagen und der Durchführung des Verfahrens zur Änderung der OAS „Nammering-Mitte“. (11:0)

Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern

Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14.12.2021

Der Entwurf zur Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern beinhaltet nach Auffassung des Bayerischen Gemeindetages hohes Konfliktpotential. Das Programm sollte den ländlichen Raum stärken sowie Verdichtungsräume entlasten. Leider zeichnet es sich ab, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Den Gedanken des Konservierens des ländlichen Raums und das gleichzeitige Befeuern der Entwicklung von Zentren sieht der Bayerische Gemeindetag als gefährlich und kontraproduktiv an.

So wird die begründete Gefahr gesehen, dass die durch den Verordnungsgeber nunmehr verfolgte Idee einer Landesentwicklung

einen weitestgehenden Entwicklungsstopp für zahlreiche Grundzentren, Landgemeinden und deren Ortsteile zur Folge hat;
zu einer weiteren Belastung und Überhitzung von angespannten Verdichtungsräumen führt und
durch immer weitergehende Begutachtungsanforderungen in Planungsprozessen eine „Bau-Entschleunigung“ herbeigeführt wird.

Eine Stellungnahme ging bereits an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Ebenso wurden die Kommunen um Unterstützung gebeten.

Der Gemeinderat nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und schloss sich dieser im Sinne einer nachhaltigen Stärkung des ländlichen Raumes vollinhaltlich an. (11:0)

Ortsrecht

Beschlussfassung über den Erlass einer 6. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Gemeinde Fürstenstein

Der Grundstücksanschluss wird grundsätzlich von der Gemeinde oder der von ihr beauftragten Unternehmer hergestellt, unterhalten, erneuert, geändert, abgetrennt und beseitigt. Die Kosten trägt allerdings mit Ausnahme der Kosten, die auf die Teile der Grundstücksanschlüsse entfallen, die sich im öffentlichen Straßengrund befinden, der Grundstückseigentümer. Der Grundstücksanschluss endet i.d.R. vor dem Wasserzähler. In letzter Zeit wurden im Gemeindegebiet auch Privatstraßen erschlossen. Demnach soll die Stammsatzung dahingehend angepasst werden, dass Leitungen in privaten Straßen als gemeinsame Grundstücksanschlüsse gewertet werden. Der Gemeinderat Fürstenstein beschloss daher die entsprechende 6. Änderungssatzung. (11:0)
Energie

Beschlussfassung über den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH, Schwerin, die Teilnahme an der bayernweiten Bündelausschreibung über die Gaslieferung betreffend

Im Bereich der Strombeschaffung nimmt die Gemeinde bereits an den bayernweiten Bündelausschreibungen, welche durch die KUBUS GmbH durchgeführt werden, teil. Der Gemeinderat der Gemeinde Fürstenstein hat hierzu in seiner Sitzung vom 22.02.2018 den Abschluss eines unbefristeten Dienstleistungsvertrages mit der KUBUS GmbH beschlossen. Die Gasbeschaffung lief allerdings bisher immer über das Planungsbüro Nigl + Mader, Röhrnbach. Künftig soll auch in diesem Bereich die Teilnahme an der Bündelausschreibung stattfinden. Eine Vorberatung fand bereits im Hauptausschuss der Gemeinde Fürstenstein statt. Der Gemeinderat stimmte der künftigen Teilnahme an der Bündelausschreibung zu. Man erwartet sich dadurch bessere Preise. (11:0)

Kommunale Zusammenarbeit

Beschlussfassung über den Abschluss einer Zweckvereinbarung über die gemeinsame Beschaffung eines Sinkkastenreinigers im Bereich der Abwasserentsorgung mit den Gemeinden Neukirchen vorm Wald und Ruderting

Die Gemeinde Neukirchen vorm Wald ist Ende April 2021 auf die Gemeinde Fürstenstein zugekommen, ob nicht Interesse an einer gemeinsamen Beschaffung eines Sinkkastenreinigers bestünde. Vereinzelte Bauhofmitarbeiter haben zusammen mit Vertretern der Gemeinde Neukirchen vorm Wald und der Gemeinde Ruderting eine Vorführung eines derartigen Sinkkastenreinigers besucht. Alle waren sich darüber einig, dass es sich hierbei um eine sinnvolle und wirtschaftliche Anschaffung handeln würde. Daraufhin kam die Idee einer gemeinsamen Beschaffung im Rahmen der ILE Passauer Oberland e.V. zustande. Hier ist der Abschluss einer Zweckvereinbarung erforderlich. Der Gemeinderat genehmigte den Abschluss der entsprechenden Zweckvereinbarung über die gemeinsame Beschaffung. (11:0)