Besucherverkehr im Rathaus der Gemeinde Fürstenstein während der Corona-Pandemie

Fürstenstein, den 29. 04. 2022

Das Rathaus der Gemeinde Fürstenstein ist seit Anfang April 2022 wieder für den Besucherverkehr geöffnet. Grundsätzlich sollte allerdings auch weiterhin gelten, den Besucherverkehr im Rathaus der Gemeinde Fürstenstein auf ein unbedingt erforderliches Maß zu beschränken. Anfragen, Anträge, etc. sollten deshalb so weit wie möglich per Telefon, per E-Mail oder auf dem Postweg erledigt werden. Für zahlreiche Anträge können Sie auch das Bürgerserviceportal der Gemeinde Fürstenstein, welches Sie über unsere Homepage unter www.fuerstenstein.de erreichen, nutzen. Die meisten Behördengänge können zudem uneingeschränkt im Foyer des Rathauses über die Fensterelemente zum Bürgerbüro (Einwohnermelde- und Passamt, Soziales und Rentenangelegenheiten) und zur Gemeindekasse erledigt werden.

Es empfiehlt sich zur Entzerrung des Besucherverkehrs eine vorherige telefonische Terminvereinbarung. An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass sich vereinzelt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – mit Ausnahme des Bürgerbüros (Einwohnermelde- und Passamt, Soziales und Rente) und der Gemeindekasse - im Homeoffice befinden.

Zudem sind im gesamten Rathaus die geltenden Abstands- und Hygieneregelungen zu beachten:
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2-Maske oder medizinische Maske) ist auf Begegnungsflächen und in den Büroräumen des Rathauses verpflichtend. Hiervon ausgenommen ist das Foyer im Erdgeschoss. Hier wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen.
Desinfektion der Hände an den bereitgestellten Spendern

Ihre Gemeinde Fürstenstein