Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 29.09.2022
Der Gemeinderat genehmigte vorab die Sitzungsniederschrift vom 21.07.2022 (9:0), bevor die weiteren Themen der Tagesordnung folgten.
Vollzug des Baugesetzbuches
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern in Unterpolling
Das geplante Bauvorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung Unterpolling. Die Erschließung ist zudem vollumfänglich gesichert. Daher stimmte der Gemeinderat dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei Wohnhäusern zu. Vor Errichtung der Wasser- und Abwasseranschlüsse muss die Gemeinde unterrichtet werden; Oberflächenwasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. (9:0)
Vollzug des Baugesetzbuches
Bauantrag zum Neubau einer Lagerhalle, Anbau an die bestehende Pferdestallung und Neubau einer Futterstelle im Bereich Einzenberg
Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Außenbereich. Es handelt sich hier allerdings um ein privilegiertes Vorhaben, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb gilt. Da auch in diesem Fall die Erschließung gesichert ist, stimmte der Gemeinderat dem Vorhaben zu. Das anfallende Oberflächenwasser darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, (10:0)
Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung
Bauantrag zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten in Oberpolling
Die Mitglieder des Gemeinderates Fürstenstein erteilten das gemeindliche Einvernehmen (10:0) für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 7 Wohneinheiten. Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches der Ortsabrundungssatzung „Oberpolling-Hauptort“, die Erschließung ist gesichert, die angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen und Betriebe sind zu dulden.
Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern
Beschlussfassung über die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 14.09.2022 im Rahmen des erweiterten Beteiligungsverfahrens
Der Entwurf zur Forstschreibung des Landesentwicklungsprogrammes wurde auf Grundlage der eingegangenen Anregungen und Hinweise überarbeitet. Im Rahmen des ergänzenden Beteiligungsverfahrens konnten nochmals Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages lag dem Gemeinderat vor. Dieser nahm die Stellungnahme zur Kenntnis und schloss sich dieser vollinhaltlich an. (10:0)
Städtebauförderung im Ortskern Fürstenstein
Beschlussfassung über die finale vorbereitende Untersuchung (VU) bzw. über das städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) der Gemeinde Fürstenstein
Die Gemeinde Fürstenstein hat bereits im Jahr 2016 das Thema Städtebauförderung im Ortskern von Fürstenstein aufgegriffen und die „lab landschaftsarchitektur brenner Partnerschaft mbB“, Landshut, mit der Erstellung der vorbereitenden Untersuchung beauftragt. Die Regierung von Niederbayern hat 2017 zugestimmt und Fördergelder hierzu bewilligt. Das städtebauliche Entwicklungskonzept soll zur Förderung und Durchführung von Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen dienen. Neben Gemeindeverwaltung und Planungsbüro wurden auch die Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Der Gemeinderat hatte das Konzept bereits vor geraumer Zeit bewilligt. Durch die positive Entwicklung der Gemeinde in den letzten Jahren war dringend eine Überarbeitung und Anpassung des Konzeptes notwendig. Zudem wurden noch einige Maßnahmen zusätzlich in das Entwicklungskonzept aufgenommen, so dass dieses nunmehr insgesamt 37 mögliche Maßnahmen umfasst. Die Mitglieder des Gemeinderates wurden vorab per E-Mail über das Konzept informiert. Schließlich wurde dieses in der Sitzung einstimmig gebilligt. Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, die Fachstellen und Träger öffentlicher Belange vor Einreichung des Verwendungsnachweises bei der Regierung von Niederbayern zu beteiligen. (11:0)
Ortsrecht/ Gemeindliche Feuerwehren
Beschlussfassung über die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Anwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Der Gemeinderat Fürstenstein hat in seiner Gemeinderatssitzung vom 08.07.2021 eine neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren beschlossen.
Nunmehr musste die Satzung um den neuen Versorgungs-Lkw der Freiwilligen Feuerwehr Fürstenstein ergänzt werden. Im Gegenzug wurden der Ölschadenanhänger und das TLF 16/25 der Fürstensteiner Wehr ausgemustert und waren somit aus der Kostensatzung zu löschen. Die Mitglieder des Gemeinderates stimmten der 1. Änderungssatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz entsprechend zu. (11:0)
Eine Neukalkulation der Gebühren wird erfolgen, sobald belastbare Zahlen und Daten über den Einsatz des neuen Versorgung-Lkw’s vorliegen.
Vertragswesen/Gasversorgung
Beschlussfassung über den Abschluss eines Gaskonzessionsvertrages mit der Bayernwerk Netz GmbH zum 16.11.2024
Zu den Aufgaben einer Gemeinde gehört unter anderem die Versorgung der Bevölkerung mit Licht, Gas und elektrischer Kraft. Soweit die Gemeinden diese Leistungen nicht selbst erbringen können, schließen sie sogenannte Konzessionsverträge mit Versorgungsunternehmen. Für die Gasversorgung in der Gemeinde Fürstenstein gibt es einen Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH. Der bestehende Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH wurde am 16.11.2004 geschlossen und hat eine Laufzeit von 20 Jahren. Der aktuelle Vertrag endet demnach mit Ablauf des 15.11.2024. Ein neuer Konzessionsvertrag muss spätestens 2 Jahre vor Ablauf im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Dies erfolgte am 15.12.2021. Schriftliche Bewerbungen waren bis 20.03.2022 möglich. Am 22.12.2021 hat die Bayernwerk Netz GmbH ihre Interessensbekundung eingereicht. Weitere Interessensbekundungen wurden nicht eingereicht. Das Gemeinderatsgremium sprach sich einstimmig für einen neuen Konzessionsvertrag mit der Bayernwerk Netz GmbH zum 16.11.2024 mit einer Laufzeit von wiederum 20 Jahren aus. (11:0)
Kommunale Haushaltswirtschaft/ Überplanmäßige Ausgaben
Asphaltierungsmaßnahme im Brunnenweg, Oberpolling-Hinterberg
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 21.07.2022 die Sanierung des Brunnenweges in Oberpolling-Hinterberg beschlossen. Der Straßenzug befand sich in einem sehr schlechten Zustand. Die Angebotssumme belief sich für diese Maßnahme auf brutto 37.144,43 €. Die Firma STRABAG aus Schönberg gewährte 3 % Skonto, wonach 36.030,10 EUR zu bezahlen wären. Mittlerweile liegt die Schlussrechnung der Fa. STRABAG, Schönberg, mit einer Gesamtsumme von 40.813,74 € (inkl. 3 % Skonto) vor. Die Mehrkosten ergaben sich durch eine Massenmehrung beim Einbau von Asphalt aufgrund des schlechten Straßenzustands. Der Gemeinderat genehmigte die überplanmäßigen Ausgaben entsprechend. (11:0)