Wahlaufruf zur Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am Sonntag, den 23. Februar 2025 findet im gesamten Bundesgebiet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
„Wer auf sein Wahlrecht verzichtet, überlässt das Feld anderen“. Mit dieser treffenden Aussage möchte ich alle wahlberechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürger in unserer Gemeinde zur Stimmabgabe anlässlich der Bundestagwahl aufrufen.
Trotzen Sie dem allgemeinen Trend der Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit. Nehmen Sie bitte Ihre staatsbürgerliche Pflicht ernst. Durch Ihre Beteiligung an der anstehenden Wahl bestimmen Sie mit, wer in den 21. Deutschen Bundestag einzieht. Letztlich entscheiden Sie es mit Ihrer Stimmabgabe, wer künftig in Berlin regiert.
Sie haben zwei Stimmen! Mit der Erststimme (linke Seite des Stimmzettels) wählen Sie den Wahlkreiskandidaten Ihres Vertrauens im Bundeswahlkreis in den Bundestag (Direktkandidat) und mit der Zweitstimme (rechte Seite des Stimmzettels) wählen Sie eine Partei und bestimmen damit letztlich über die Verteilung der Mandate des Deutschen Bundestags.
Erstmals gilt ein neues Wahlrecht. Nachfolgend die Erläuterung zu den Änderungen:
Weil es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt, gehen einige Direktkandidaten leer aus, obwohl sie gewonnen haben. Für die Wählerinnen und Wähler hat die Reform des Wahlrechts keine Auswirkungen, wohl aber für die Gewählten. Die Zahl der Abgeordneten im Bundestag darf künftig 630 nicht übersteigen. Deshalb sollen keine Überhangmandate mehr entstehen. Gekappt wird bei den Direktmandaten.
Zweitstimme ist die entscheidende
Nach wie vor gibt es bei der Bundestagswahl zwei Stimmen. Die wichtigere der beiden ist – trotz ihres Namens – die Zweitstimme. Denn sie legt fest, welchen Anteil die Parteien an den Parlamentssitzen bekommen. Bekommt eine Partei beispielsweise 20 Prozent der Stimmen, stellt sie auch 20 Prozent der Abgeordneten.
Erststimme: Nicht alle ziehen mehr ins Parlament ein
Mit der Erststimme entscheiden wir uns wie gewohnt für eine Kandidatin oder einen Kandidaten in unserem Wahlkreis. Wegen der Wahlrechtsreform werden aber nicht alle Sieger in den Wahlkreisen tatsächlich ins Parlament einziehen.
Verwaiste Wahlkreise: So werden die Sitze besetzt
Es wird also „verwaiste“ Wahlkreise geben. Das ist Folge der Deckelung der Bundestagsgröße bei 630. Zunächst besetzen die siegreichen Direktkandidaten und -kandidatinnen in einem Bundesland die Sitze einer Partei.
Ist damit das Kontingent, das der Partei nach ihrem Zweitstimmen-Ergebnis zusteht, nicht erschöpft, kommen die Listen-Kandidaten zum Zuge. Übersteigt die Zahl der Direktkandidaten dagegen das Stimmenkontingent, wird den Wahlkreissiegern mit den schwächsten Erststimmenergebnissen kein Sitz mehr zugeteilt.
Keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr
Damit wird vermieden, dass wie früher Überhangmandate entstehen, die eine Vielzahl an Ausgleichsmandaten für andere Parteien nach sich gezogen haben. Das hatte in der Vergangenheit zu den aufgeblähten Parlamenten geführt. Wer früher von den Überhangmandaten profitierte, muss nun damit rechnen, weniger Direktmandate zu bekommen.
5-Prozent-Hürde bleibt – und auch die Grundmandatsregel
Wie früher zieht eine Partei nicht ins Parlament ein, wenn sie weniger als 5 Prozent der Zweitstimmen erzielt hat. Weiterhin gilt auch die Grundmandatsregel: Wenn eine Partei mindestens drei Siege in den Wahlkreisen erzielt, kommt sie in voller Stärke gemäß ihrem Zweitstimmen-Ergebnis ins Parlament.
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle deutschen Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Gerade auch die jungen Gemeindebürger, die bei der diesjährigen Bundestagswahl zum ersten Mal wählen dürfen, sind aufgerufen, zur Wahl zu gehen. Auf sein Wahlrecht sollte niemand verzichten!
Bitte gehen Sie am 23. Februar 2025 zur Wahl. Hierfür haben Sie in den letzten Wochen Ihren Wahlbrief per Post erhalten. Darauf können Sie ersehen, in welchem Wahllokal unserer Gemeinde Sie Ihre Stimmen abgeben können. Natürlich können Sie damit auch Briefwahlunterlagen im Erdgeschoss des Rathauses bei Frau Sandra Schosser und Herrn Sebastian Stadler beantragen.
Mit einer hohen Wahlbeteiligung bringen Sie zum Ausdruck, dass Ihnen die Zukunft unseres Landes am Herzen liegt.
Herzlichen Dank!
Ihr
Stephan Gawlik
Erster Bürgermeister