Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 27.03.2025
Kommunale Haushaltswirtschaft;
Erlass der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025
Gleich zu Beginn der Sitzung wurde über den gemeindlichen Haushalt für das Jahr 2025 beraten. Im Vorfeld hierzu fanden bereits mehrfach Vorberatungen im Haupt-, Wirtschafts- und Finanzausschuss statt. Ebenso fand eine Abstimmung mit der Rechtsaufsichtsbehörde am Landratsamt Passau statt. Zudem spielen die bereits gewährten, als auch die neu beantragten Stabilisierungshilfen des Freistaates Bayern zur Konsolidierung der Gemeindefinanzen für die Gemeinde Fürstenstein bei der Verabschiedung des Haushaltsplanes eine gewichtige Rolle. Den größten Kostenpunkt im Vermögenshaushalt stellen die Generalsanierung des Dreifachturnhallenkomplexes mit drei Hallenteilen – zwei davon fördertechnisch gesehen für die schulische Nutzung -, des Seminarraums, der gesetzlich verpflichtenden Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 in den ehemaligen Jugendräumen sowie der neuen Räumlichkeiten für die Jugendarbeit in der ehemaligen Hausmeisterwohnung und daneben die Breitbanderschließung dar, welche beide mit staatlichen Zuschüssen maßgeblich gefördert werden.
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 sieht eine Kreditaufnahme von knapp 900.000 Euro vor.
Nach der Haushaltsrede von Bürgermeister Stephan Gawlik äußerten sich die Fraktionssprecher Bernd Uhrmann (CSU), Josef Thurnreiter (FWG) und Erich Hochleitner (SPD) zusammenfassend und zustimmend zum Haushaltsplan und bedankten sich für die Vorarbeiten bei Kämmerin Magdalena Hartl und Geschäftsleiter Tobias Klessinger.
Daraufhin beschloss der Gemeinderat einstimmig die vorliegende Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan. (15:0)
Kommunale Haushaltswirtschaft;
Finanzplan 2024 bis 2028
Dem Gremium wurde im Vorfeld zur Sitzung der Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2024 bis 2028 übermittelt. Der Gemeinderat beschloss den Finanzplan einstimmig. (15:0)
Kommunale Haushaltswirtschaft;
Stellenplan 2025
Ebenso wurde der Stellenplan für die Beamten und Beschäftigten als Bestandteil des Haushaltsplans beschlossen. (15:0)
Kommunale Haushaltswirtschaft/Stabilisierungshilfen;
Beschlussfassung über die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes 2024 und über den Antrag auf Stabilisierungshilfen 2025
Die Antragstellung auf Stabilisierungshilfen hatte vor dem Verteilerausschuss des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat im November 2024 erstmals Erfolg. Die Gemeinde Fürstenstein hat daraufhin eine Stabilisierungshilfe in Höhe von 1 Mio. Euro zur Schuldentilgung erhalten. Damit können allein 840.000 € außerordentlich getilgt werden. Die Stabilisierungshilfen dienen ausschließlich und zweckgebunden der Schuldentilgung. Die ordentliche Tilgung der Gemeinde beträgt für das Jahr 2025 rund 760.000 Euro.
Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleiches unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen nach Möglichkeit in Form von Stabilisierungshilfen. Dafür muss ein umfangreiches Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt werden. Dieses muss jährlich fortgeschrieben werden.
Das aktuelle Haushaltskonsolidierungskonzept wurde mittlerweile fortgeschrieben und dient sowohl als Verwendungsnachweis für die gewährten Hilfen im Jahr 2024 als auch als Neuantrag für das Jahr 2025.
Geschäftsleiter Tobias Klessinger stellte den Mitgliedern des Gemeinderates das neue Konzept vor und informierte über bereits erfüllte und neue Inhalte und Schwerpunkte. Er betonte auch nochmals die Wichtigkeit der Stabilisierungshilfen für die Gemeinde Fürstenstein.
Der Gemeinderat beschloss daraufhin die erneute Antragstellung sowie die Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes. Die festgelegten Konsolidierungspunkte werden wie aufgeführt umgesetzt. (15:0)
Vollzug des Baugesetzbuches
Aufstellung der Außenbereichssatzung „Vilshofener Straße“; Behandlung von Stellungnahmen aus der erneuten Auslegung
Im Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung für den Bereich der „Vilshofener Straße“ wurde den Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Es gab sowohl von Seiten der Öffentlichkeit als auch von Seiten der Behörden Einwände bzw. Stellungnahmen, die soweit möglich und notwendig berücksichtigt und in die Außenbereichssatzung eingearbeitet wurden. (13:0)
Vollzug des Baugesetzbuches
Aufstellung der Außenbereichssatzung „Vilshofener Straße“; Satzungsbeschluss
Die Außenbereichssatzung „Vilshofener Straße“ wurde daraufhin in der Fassung vom 27.03.2025 als Satzung beschlossen. (13:0)
Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung
Bauantrag auf Neugestaltung Zufahrten für Bürogebäude, Halle 6+7 in Oberpolling
Der Gemeinderat beschloss eine Vorberatung im gemeindlichen Bauausschuss. (15:0)
Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung
Der Gemeinderat erteilte sein gemeindliches Einvernehmen:
Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Oberpolling (15:0)
Bauantrag zur Fertigstellung eines Rohbaus aus 1993 mit geänderter Raumaufteilung und Vergrößerung der bestehenden Garage in Schwemmholz (15:0)
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes
Festlegung des Straßennamens für das Baugebiet WA „Stöhrbauernwiese“ in Nammering
Seit kurzem laufen die Erschließungsarbeiten im Baugebiet WA „Stöhrbauernwiese“ in Nammering. Laut Erschließungsträger sollen die ersten Wohnungen bereits in diesem Jahr bezugsfertig sein. Nach Abschluss der Erschließungsarbeiten gehen die Straßenflächen ins Eigentum der Gemeinde über. Eine Widmung kann erst dann erfolgen. Trotzdem sollte bereits zum jetzigen Zeitpunkt für die Versorgungsunternehmen ein Straßenname festgelegt werden.
Der Gemeinderat beschloss auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters den Straßennamen „Am Dorfanger“. (14:1)