Ruhestörung

Fürstenstein, den 15. 04. 2021

In letzter Zeit kommt es im Gemeindegebiet Fürstenstein leider immer wieder zu Beschwerden hinsichtlich Ruhestörungen. Insbesondere über Verstoße gegen die Sonntagsruhe wird berichtet. Daher möchten wir Sie darauf aufmerksam machen, aus Rücksicht auf Ihre Nachbarschaft, folgende Ruhezeiten einzuhalten:

•    Nachtruhe: werktags 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr
•    Ganztätige Sonntagsruhe und Feiertagsruhe

Nach Art. 2 Abs.1 des Feiertagsgesetzes (FTG) sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen grundsätzlich verboten.
Zum Schutz der Rechtsgüter Leben, Gesundheit, Eigentum oder der öffentlichen Reinlichkeit können im Einzelfall Anordnungen erlassen werden. Die Einhaltung der Ruhezeiten fällt unter den Schutz der Gesundheit. Gleichzeitig werden sodann Verwaltungszwangsmaßnahmen (z. B. Zwangsgeld) angedroht. Die zuständige Polizeidienststelle wird die Einhaltung der genannten Regelungen prüfen.

Wir bitten Sie freundlichst, die oben genannten Anmerkungen zum Wohle der Allgemeinheit und zur gegenseitigen Rücksichtnahme zu beachten.

Die Gemeinde Fürstenstein