Informationen zur Kommunalwahl am 15. März 2020
Vorläufiges Wahlergebnis:
Am Wahlsonntag finden Sie an dieser Stelle nach Vorliegen des vorläufigen Wahlergebnisses die entsprechenden Unterlagen. Die Verkündigung der vorläufigen Wahlergebnisse der Bürgermeisterwahlen findet zudem mündlich durch den Wahlleiter im Rathaus (Eingangsbereich) statt. Zudem werden alle Wahlergebnisse durch Aushang am Rathaus bekanntgemacht.
- Bürgermeisterwahl (Abschl. Ergebnis)
Bekanntmachung_Abschließendes Ergebnis_Bürgermeisterwahl
- Bürgermeisterwahl (vorl. Ergebnis)
Bekanntgabe_VorläufigesErgebnis_Bürgermeisterwahl
Schnellmeldung_Bürgermeisterwahl_Gesamt
Schnellmeldung_Bürgermeisterwahl_Stimmbezirk1_Fürstenstein
Schnellmeldung_Bürgermeisterwahl_Stimmbezirk2_Fürstenstein
Schnellmeldung_Bürgermeisterwahl_Stimmbezirk3_Nammering
Schnellmeldung_Bürgermeisterwahl_Stimmbezirk4_Oberpolling
Schnellmeldung_Bürgermeisterwahl_Stimmbezirk11_Briefwahl
Schnellmeldung_Bürgermeisterwahl_Stimmbezirk12_Briefwahl
Schnellmeldung_Bürgermeisterwahl_Stimmbezirk13_Briefwahl
- Landratswahl (Schnellmeldungen in der Gemeinde Fürstenstein)
Schnellmeldung_Landratswahl_Gesamt
Schnellmeldung_Landratswahl_Stimmbezirk1_Fürstenstein
Schnellmeldung_Landratswahl_Stimmbezirk2_Fürstenstein
Schnellmeldung_Landratswahl_Stimmbezirk3_Nammering
Schnellmeldung_Landratswahl_Stimmbezirk4_Oberpolling
Schnellmeldung_Landratswahl_Stimmbezirk11_Briefwahl
Schnellmeldung_Landratswahl_Stimmbezirk12_Briefwahl
Schnellmeldung_Landratswahl_Stimmbezirk13_Briefwahl
- Gemeinderatswahl (Abschl. Ergebnis)
Bekanntmachung_Abschließendes Ergebnis_Gemeinderatswahl
Gemeinderatswahl (vorl. Ergebnis)
- Bekanntgabe_VorläufigesErgebnis_Gemeinderat
Schnellmeldung_Gemeinderat_Stimmbezirk1_Fürstenstein
Schnellmeldung_Gemeinderat_Stimmbezirk2_Fürstenstein
Schnellmeldung_Gemeinderat_Stimmbezirk3_Nammering
Schnellmeldung_Gemeinderat_Stimmbezirk4_Oberpolling
Schnellmeldung_Gemeinderat_Stimmbezirk11_Briefwahl
Schnellmeldung_Gemeinderat_Stimmbezirk12_Briefwahl
Schnellmeldung_Gemeinderat_Stimmbezirk13_Briefwahl
- Kreistagswahl (Schnellmeldungen in der Gemeinde Fürstenstein)
Schnellmeldung_Kreistag_Stimmbezirk2_Fürstenstein
Die weiteren Ergebnisse der Kreistagswahl in der Gemeinde Fürstenstein stehen erst am Montag, den 16.03.2020, fest.
Erreichbarkeit des Wahlamtes:
In der Zeit vom Freitag, den 13.03.2020, 15.00 Uhr, bis einschließlich Wahlsonntag, den 15.03.2020, ist das Wahlamt unter der Rufnummer 08504/9155-23 erreichbar.
Beantragung von Wahlscheinen:
Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag, den 13.03.2020, 15.00 Uhr, beantragt werden.
Gem. § 23 Abs. 3 Satz 2 und 3 der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) können Wahlscheine noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Dies setzt voraus, dass bei einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung der Abstimmungsraum nicht oder unter unzumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Zudem kann eine wahlberechtigte Personen, die nicht in einem Wählerverzeichnis eingetragen ist, noch auf Antrag einen Wahlschein erhalten, wenn sie nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeichnis oder die Frist für die Beschwerde wegen der Richtigkeit und der Vollständigkeit des Wählerverzeichnisses versäumt hat, oder ihr Wahlrecht erst nach Ablauf der in Nr. 1 genannten Fristen entstanden ist, oder ihr Wahlrecht im Beschwerdeverfahren festgestellt worden ist und sie nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Abgabe der Briefwahlunterlagen:
Die Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) können bzw. müssen bis Wahlsonntag, 15.03.2020, spätestens 18:00 Uhr, im Rathaus abgegeben bzw. in die Briefkästen des Rathauses geworfen werden.
Corona-Virus - Spezielle Informationen zur Kommunalwahl 2020
Alle Wahlhelfer erhalten entsprechende allgemeine Hinweise zum Schutz vor Infektionskrankheiten. In den Wahllokalen selbst werden darüber hinaus entsprechende Aushänge mit Verhaltensmaßregeln zum Schutz für Infektionskrankheiten nach den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts bzw. der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung angebracht. Demnach schützt die übliche Hygieneempfehlung zum Schutz vor Infektionskrankheiten wie die Einhaltung eines Sicherheitsabstandes, kein Händeschütteln sowie Husten und Niesen in die Armbeuge auch vor einer Infektion mit dem Corona-Virus. Die Wahlvorstandsmitglieder werden außerdem explizit darauf hingewiesen, dass eine konsequente Handhygiene eine geeignete Schutzmaßnahme ist. Zudem stehen Desinfektionsmittel, Einweghandschuhe und Desinfektionstücher bereit. Der neue Keim wird aber auch bei richtigem Händewaschen abgetötet.
Die Wähler können eigene Stifte zur Wahl mitbringen. Es sollte sich dabei um Kugelschreiber in Schwarz oder Blau handeln. Ansonsten gelten die gleichen Hygienehinweise wie oben.
Die Gesundheitsbehörden beobachten die Entwicklung und treffen in jedem Einzelfall auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes die gebotenen Maßnahmen, um eine Verbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, obliegt der Bewertung und Entscheidung der Gesundheitsbehörden. Die Wahlbehörden selbst dürfen keine eigenen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen treffen.
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl finden Sie hier:
Bekanntmachungen mit inhaltlichem Bezug auf die bevorstehenden Kom-munalwahlen
Einreichung von Wahlvorschlägen
Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
Eingereichte Wahlvorschläge Bürgermeister
Eingereichte Wahlvorschläge Gemeinderat
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Feststellung des abschließenden Wahlergebnisses