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Fürstenstein liegt rund 25 Kilometer nördlich von Passau inmitten der reizvollen Landschaft des Dreiburgenlandes.

Sein malerisch auf einem Bergrücken gelegenes Schloss ist schon von weitem zu erkennen und grüßt weit hinaus in das Passauer Land.

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Regelungen und Anzeigepflicht für Poolbesitzer

Fürstenstein, den 11. 04. 2024

Die Zahl von Swimmingpools ist in den vergangenen Jahren permanent angestiegen.

 

Befüllen eines Pools

 

Die Pools sind grundsätzlich über den eigenen Hauswasseranschluss der öffentlichen Wasserversorgungsanlage zu befüllen.

Vor dem Befüllen eines Pools ist grundsätzlich der gemeindliche Wasserwart unter der Rufnummer 0151/11344586 zu informieren.

Grund für die Anzeigepflicht: Da die Wasserverbräuche in allen Ortsteilen durch moderne Messgeräte auf den Hauptleitungen via Datenlogger gemessen werden, schlägt das Überwachungstool der Gemeinde bei einer unregelmäßigen, größeren Wasserabnahme schnell Alarm. Mit dieser Überwachung konnte in der Vergangenheit immer wieder bei Rohrbrüchen schnell Abhilfe geschaffen werden. Sofern ein Poolbesitzer seiner Anzeigepflicht nicht nachkommt, geht die gemeindliche Wasserversorgung grundsätzlich davon aus, dass ein Wasserrohrbruch vorliegen könnte. Das Suchen eines Rohrbruches verursacht viel Aufwand, der bei einem Verstoß gegen die Anzeigepflicht dem entsprechenden Poolbesitzer gegebenenfalls in Rechnung gestellt werden müsste.

In speziellen Sonderfällen besteht die Möglichkeit, den Pool über einen Hydranten zu befüllen. Hierzu ist ebenfalls Kontakt mit dem Wasserwart unter der Rufnummer 0151/11344586 aufzunehmen. Anfallende Kosten für Material und Arbeit werden direkt an den Poolbesitzer verrechnet.       

         

Entleerung eines Pools

 

Die Entleerung eines Pools hat ausschließlich über die gemeindliche Entwässerungseinrichtung zu erfolgen. Das heißt, das Abwasser ist in den Mischwasser- oder Schmutzwasserkanal abzuleiten. Die Ableitung hat zwingend dosiert zu erfolgen.

Vor der Entleerung eines Pools ist der gemeindliche Klärwärter unter der Rufnummer 0151/11344584 oder 0170/3218516 zu informieren.

Abzugsmengen für Poolbefüllungen werden bei der Abwassergebühr nicht gewährt.

Abzugsmengen für die Gartenbewässerung sind durch eigene Wasserzähler nachzuweisen. Eine Poolbefüllung kann hier ebenfalls nicht abgezogen werden.

Für Rückfragen steht Ihnen auch das gemeindliche Bauamt unter der Rufnummer 08504/9155-14 zur Verfügung.

 

Bild zur Meldung: Bild: Mylene2401 - pixabay.de