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Fürstenstein liegt rund 25 Kilometer nördlich von Passau inmitten der reizvollen Landschaft des Dreiburgenlandes.

Sein malerisch auf einem Bergrücken gelegenes Schloss ist schon von weitem zu erkennen und grüßt weit hinaus in das Passauer Land.

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Wir sind auch online für Sie da!

 

Weitere Anträge und Formulare zum Download finden Sie hier:

 

Formulare der Gemeinde Fürstenstein

 

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Pfingstkirta mit Jahresflohmarkt in Fürstenstein am 9. Juni 2025

 

Am Pfingstmontag, den 9. Juni 2025, lädt die Gemeinde Fürstenstein herzlich zum traditionellen Pfingstkirta mit Jahresflohmarkt ein. Rund um das Gemeindezentrum erwartet die Besucher ab 8:00 Uhr ein buntes Markttreiben mit vielfältigen Angeboten und kulinarischen Köstlichkeiten.

 

Kulinarische Genüsse und Marktvielfalt

Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt: Von knusprigen Gickerl und herzhaften Schweinshaxen über Fischsemmeln, Würstel und Pizzen bis hin zu süßen Leckereien wie Krapfen und Crêpes – hier kommt jeder auf seinen Geschmack. Erfrischende Getränke, Cocktails und Weinschorle runden das Angebot ab.

Der große Jahrmarkt bietet ein breites Spektrum an Waren – von Haushaltsartikeln und Kleidung bis hin zu außergewöhnlichen Geschenkideen. Besonders hervorzuheben ist das vielfältige Kunsthandwerk: viele Produkte wie Holzdeko, Keramik, Schmuck, Genähtes, Kuscheltiere, Taschen und Figuren werden liebevoll von Hand gefertigt und sind echte Unikate. Auch Alpakaprodukte, handgearbeitete Korbwaren und dekorative Artikel aus Beton und Gips sorgen für ein besonderes Einkaufserlebnis.

 

Spaß und Unterhaltung für die ganze Familie

Auch für die kleinen Gäste ist einiges geboten: Kinderschminken, Hüpfburg, Karussell und ein Bungeetrampolin sorgen für strahlende Kinderaugen und jede Menge Spaß.

 

Gemeinschaft erleben

Der Pfingstkirta in Fürstenstein ist nicht nur ein Markt, sondern ein Fest für die ganze Familie und ein Treffpunkt für Jung und Alt. Genießen Sie die gesellige Atmosphäre und verbringen Sie einen abwechslungsreichen Tag in unserer Gemeinde.

 

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

 

 Fürstensteiner Pfingstkirta 

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 Gedenkveranstaltung 

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Großzügige 5-Zimmer-Wohnung im Herzen von Fürstenstein zu vermieten

Die Gemeinde Fürstenstein vermietet ab 01.06.2025 eine helle und geräumige 5-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 139,44 m² im Zentrum von Fürstenstein.

Highlights der Wohnung:

  • Zwei Kinderzimmer – ideal für Familien

  • Großes, freundliches Wohnzimmer

  • Schlafzimmer mit viel Platz

  • Küche mit separater Speis und Einbauküche inklusive Spülmaschine

  • Badezimmer + separate Dusche mit WC

  • Überdachter, breiter Balkon – wettergeschützt und ideal zum Entspannen

  • Zusätzliche Terrasse für sonnige Stunden

  • Abstellraum

Die Wohnung befindet sich in zentraler Lage – alle wichtigen Einrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen und öffentliche Verkehrsmittel sind bequem zu Fuß erreichbar.

•   Kaltmiete: 980,00 €

•   Nebenkosten: 120,00 €

Den detaillierten Grundriss der Wohnung finden Sie in der beigefügten Anlage.

Die Wohnung ist nicht barrierefrei, da sie sich im 1. Obergeschoss befindet.

Besichtigung ist Ende April bzw. Anfang Mai möglich.

Bei Interesse oder für weitere Informationen kontaktieren Sie uns gerne.

Ihr Ansprechpartner in der Gemeindeverwaltung:

Sebastian Stadler, Tel.: 08504-915518

oder per Mail an

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

 

 Wohnung 

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 Fürstensteiner Bauernmarkt 


   

Unser aktuelles Gemeindeblatt - lesen Sie nach über folgende Themen:

 

  • Ehrenzeichenverleihung

  • Osterwanderung VIA NOVA

  • Informationen zur Gemeinderatssitzung

  • Vergabebeschlüsse

  • Aufruf zum Ferienprogramm

  • uvm.

 

Haben Sie Anzeigen für das Gemeindeblatt? Senden Sie diese gerne an .

 

Hier geht´s zum Gemeindeblatt!

 

     Titel GB 9 - 2025     

              

                                                 

 

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Informationen zu Grundbucheinträgen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens im Ortskern Fürstenstein

 

Im Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 im Gemeindeblatt Nr. 21 vom 10.10.2024 und im Gemeindeblatt Nr. 22 vom 24.10.2024 haben wir Sie bereits über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Fürstenstein informiert. Die Thematik wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 ausführlich dargestellt. Zudem wurde auf der gemeindlichen Homepage, an den gemeindlichen Amtstafeln und neuerdings auch über die „MuniApp“ darüber informiert. 

 

Die Gemeinde Fürstenstein hat sich erstmals im Jahr 1987 mit einer vorbereitenden Untersuchung nach dem Städtebauförderungsgesetz auseinandergesetzt. Das damals beauftragte Architekturbüro Voggenreiter aus Passau hat im Dezember 1987 den Abschlussbericht vorgelegt. In der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2015 hat der Gemeinderat die Wiederaufnahme des Ortsteils Fürstenstein in die Städtebauförderung beschlossen. Daraufhin wurden die Missstände und die städtebaulichen Maßnahmen unter Einbindung der Arbeitsgruppe Städtebau, darunter auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, durch das beauftragte Planungsbüro lab landschaftsarchitektur brenner aus Landshut im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung (VU) erstellt. Das daraus resultierende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in der Fassung vom 15.12.2022 liegt in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Auch auf der gemeindlichen Homepage kann das ISEK abgerufen werden. 

 

In einem weiteren Schritt war die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes in Form einer Sanierungssatzung erforderlich, welche die Regierung von Niederbayern forderte. In der bereits erwähnten Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 wurde sodann die Sanierungssatzung beschlossen. Die Satzung ist mit ihrer Bekanntmachung am 18.10.2024 in Kraft getreten.

 

Die Gemeinde hat dem Grundbuchamt die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke im Ortskern von Fürstenstein mitzuteilen, woraufhin eine entsprechende Eintragung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch erfolgt. Den Grundbucheintrag erhält jeder Bürger schriftlich, der ein Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung hat. 

 

Mit der Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes im Rahmen einer Sanierungssatzung sind im Wesentlichen folgende Punkte verbunden: 

  • Die Gemeinde kann Fördermittel für die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) festgesetzten Maßnahmen beantragen.

  • Die Gemeinde hat unabhängig von der Sanierungssatzung in gewissen Fällen ein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch. Die Gemeinde erhält zu sämtlichen Grundstücksgeschäften in ihrem Gemeindegebiet eine Vorkaufsrechtsanfrage über das jeweilige Notariat. Durch die Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes erstreckt sich das Vorkaufsrecht für die Gemeinde auf alle im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grund verwandt ist. Das Vorkaufsrecht darf die Gemeinde zudem nur ausüben, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht also nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ausüben. 

  • Gewisse baugenehmigungspflichtige Vorhaben in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Die Gemeinde wird bei Bauanträgen schon jetzt von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde beteiligt und erteilt/versagt ihr gemeindliches Einvernehmen. In diesem Kontext wird die Gemeinde künftig auch die Belange der Sanierungssatzung berücksichtigen.

  • Für Hauseigentümer besteht die Möglichkeit, Kosten für gewisse Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes nach dem Einkommensteuergesetz erhöht steuerlich abzuschreiben. Die steuerlich begünstigten Kosten können auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden (acht 8 Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 %). Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90 %.

  • Auf den Grundstückseigentümer kommen keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu. Die Gemeinde hat sich für das vereinfachte Sanierungsverfahren entschieden. Die Anwendung der Vorschriften für das umfassende Sanierungsverfahren hat die Gemeinde – wie auch der Sanierungssatzung zu entnehmen ist - ausgeschlossen.

  • Der Sanierungsvermerk im Grundbuch stellt kein rangfähiges Recht dar und ist mit keiner grundbuchrechtlichen Belastung gleichzusetzen. Das heißt, der Sanierungsvermerk hat beispielsweise keine Auswirkung auf die Eintragung einer Grundschuld. 

  • Die Sanierungssatzung gilt zunächst für die Dauer von 15 Jahren. Sollte die Gemeinde nach Ablauf der 15 Jahre eine Verlängerung nicht für erforderlich halten oder eine vorzeitige Außerkraftsetzung der Satzung als sinnvoll erachten, so wird die Gemeinde von sich aus die Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch veranlassen. 

 

Für die Haus- und Grundstückseigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes ergeben sich unter Zugrundelegung der vorgenannten Punkte keine Nachteile. Diese Vorgehensweise wird in der Regel auch in allen anderen Kommunen mit Städtebauförderungsmaßnahmen so praktiziert.

Die Sanierungssatzung samt Anlagen sowie das gesamte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) sind über die gemeindliche Homepage abrufbar: https://www.fuerstenstein.de/seite/489644/sonstige.html

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Geschäftsleiter Tobias Klessinger (Tel.: 08504/9155-23) oder an das Vorzimmer (Tel.: 08504/9155-15) wenden. 

 

  Lageplan Sanierungsgebiet  

  

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Grundsteuerhebesätze von 350 % auf 220 % gesenkt

Der Fürstensteiner Gemeinderat hat im Zuge der Grundsteuerreform die Hebesätze von 350 % auf 220 % gesenkt. Die Grundstückseigentümer, denen ihr Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt schon zugegangen ist, können nunmehr den darin ausgewiesenen Messbetrag mit dem zum 01.01.2025 neu festgesetzten Hebesatz von 220 % multiplizieren. 

 

Berechnungsbeispiel zur Grundsteuer B

 

Der Hebesatz von 220 % wurde sowohl für die Grundsteuer A als auch für die Grundsteuer B festgesetzt. Dem Gemeinderat war es ein Anliegen, die Mehrbelastung für die Grundstückseigentümer soweit wie möglich gering zu halten. Schließlich hatte der Gemeinderat die Aufgabe, zwischen der bevorstehenden allgemeinen desolaten Finanzsituation der Kommunen einschließlich der örtlichen Gegebenheiten und der Mehrbelastung der Grundstückseigentümer abzuwägen. Im Ergebnis wird es im Schnitt zu einer geringfügigen Mehrbelastung der Grundstückseigentümer kommen. Veränderungen beim individuellen Grundsteuersatz werden sich schlussendlich ergeben, andernfalls wäre die Grundsteuerreform obsolet. Die Grundsteuer wird seit Jahrzehnten nach den gleichen Vorgaben berechnet. So fand auch in der Gemeinde Fürstenstein seit 25 Jahren keine Erhöhung der Grundsteuer mehr statt. 

 

Ihre Gemeinde Fürstenstein 

 

 

 
Die neue Ortsinfobroschüre

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, 

unsere neue Ortsinfobroschüre ist da. 

 

Die Online-Version können Sie ganz einfach hier einsehen:

 

Ortsinfobroschüre 2024

 

 _________________________________________Titel Ortsinfo 

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Ukraine-Hilfe: Zentrale Anlaufstelle für Hilfsangebote
aus dem Landkreis Passau

 

(Informationen www.landkreis-passau.de)

„Den Landkreis Passau haben bereits zahlreiche Hilfsangebote im Zusammenhang mit der Fluchtbewegung aus ukrainischen Kriegsgebieten erreicht.

Ab sofort steht dafür eine zentrale E-Mail-Adresse zur Verfügung. An diese können alle Hilfsangebote gesendet werden. Das Landratsamt sammelt derzeit vorsorglich die Angebote, um diese im Bedarfsfall - wenn erste Hilfesuchende in der Region ankommen - schnell koordinieren zu können.“

Die E-Mail-Adresse lautet:  

Aktuell ist es vor allem wichtig Wohnraumangebote zu koordinieren. Haben Sie eine freie Wohnung oder noch einen Platz frei, können Sie sich gerne direkt auf der Homepage des Landratsamtes Passau registrieren oder sich einfach bei uns in der Gemeindeverwaltung melden. Wohnungsregistrierung

Auf der Startseite www.landkreis-passau.de finden Sie Infos und Links zum Thema Ukraine-Hilfe – unter dem Punkt „Zentrale Anlaufstelle“ können Sie Ihre Wohnung ganz einfach online melden.

 

Zudem stehen Ihnen in der Gemeindeverwaltung Fürstenstein gerne Frau Silvia Zöls, Tel.: 08504-915524, E-Mail: und Herr Sebastian Stadler, Tel.: 08504-915510, E-Mail: als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir helfen Ihnen gerne bei der Weiterleitung von Informationen an das Landratsamt Passau.

 

 

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 Paola mit Kamera 

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Baugrundstücke

 

Die Gemeinde Fürstenstein plant auch in 2024 die Ausweisung von Bauland. Im Vorfeld kann Interesse bekundet werden. Geschäftsleiter Tobias Klessinger steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung (Tel.: 08504/915523).

 

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Filmbeiträge auf Niederbayern TV

 

Niederbayern TV hat in  zwei Beiträge zu unserem Fürstensteiner Ferienprogramm gedreht.

 

Wir freuen uns, Ihnen die Beiträge zu den Themen "Flussperlmuscheln" und "Schule und Natur" präsentieren zu dürfen.

 

Vielen Dank liebes NiederbayernTV-Team für diese tollen Beiträge!

 

Die Videos können Sie hier ansehen:

 

https://passau.niederbayerntv.de/mediathek/video/erlebnisraum-schule-und-natur/

 

https://passau.niederbayerntv.de/mediathek/video/nachzuchtprogramm-f%c3%bcr-flussperlmuscheln/

 

 

 

Außerdem gibt es einen Beitrag aus der Reihe "so schee is dahoam" über Fürstenstein:

 

" Wandern in unserer Heimat? In Corona-Zeiten geradezu ideal. Denn ob Rottal oder Bayrischer Wald, Vilstal oder Donauregion, Innebene oder Passauer Land – diese Regionen haben allesamt viel zu bieten. In unserer Reihe „Schee is dahoam“ stellen wir immer wieder besondere Landschaften vor. Dieses Mal war Helmut Degenhart im schönen Dreiburgenland im Bayrischen Wald unterwegs. "

 

Den Beitrag sehen Sie hier:

 

https://passau.niederbayerntv.de/mediathek/video/schee-is-dahoam-unterwegs-in-fuerstenstein/

 

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Aktuelle Fördermaßnahmen der Gemeinde Fürstenstein 

 

Die Beleuchtung im Fürstensteiner Bauhof wird auf LED umgerüstet. Hauptziele sind im Wesentlichen die Senkung des Stromverbrauchs, die Einsparung von Energiekosten und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.

 

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) & Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regierung von Niederbayern (KommKlimaFöR)

  Bautafel Bauhof     

 

https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

   Förderhinweis_KommKlimaFöR 

 

 

Bewilligungszeitraum: 01.07.2023 - 30.09.2024 (Kommunalrichtlinie) bzw. 05.04.2023 - 31.10.2024 (KommKlimaFöR) 

 

Beginn der Maßnahme: Voraussichtlich im Juli 2024

 

Name des beauftragten Unternehmens: Ausschreibung in Vorbereitung 

 

Beteiligte Planungsbüros: Ingenieurbüro Nigl und Mader aus Passau & Veit Ingenieure, Ingenieurbüro für Elektro- und Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudemanagement aus Waldkirchen

 

 

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Die Beleuchtung in der Fürstensteiner Grundschule wird auf LED umgerüstet. Hauptziele sind im Wesentlichen die Senkung des Stromverbrauchs, die Einsparung von Energiekosten und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.

 

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) & Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regierung von Niederbayern (KommKlimaFöR)

   Bautafel Grundschule  

 

https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

 Förderhinweis_KommKlimaFöR 

 

 

Bewilligungszeitraum: 01.05.2023 - 31.07.2024 (Kommunalrichtlinie) bzw. 05.04.2023 - 31.10.2024 (KommKlimaFöR) 

 

Beginn der Maßnahme: Voraussichtlich im Juli 2024

 

Name des beauftragten Unternehmens: Ausschreibung in Vorbereitung 

 

Beteiligte Planungsbüros: Ingenieurbüro Nigl und Mader aus Passau & Veit Ingenieure, Ingenieurbüro für Elektro- und Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudemanagement aus Waldkirchen

 

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Die beiden in die Jahre gekommenen Schmutzwasserpumpen der Abwasserhebeanlage Fürstenstein-Nord (PS Schwemmholz) sollen in diesem Jahr ausgetauscht werden. Hauptziele sind im Wesentlichen die Senkung des Stromverbrauchs, die Einsparung von Energiekosten und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.

 

Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) & Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regierung von Niederbayern (KommKlimaFöR)

 Kommunalrichtlinie 

 

https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

 

 KommKlimaFöR 

 

Bewilligungszeitraum: 01.08.2023 - 31.07.2024

 

Beginn der Maßnahme: 09.08.2023

 

Abschluss der Maßnahme: November 2023

 

Name des beauftragten Unternehmens: TePro Umwelttechnik GmbH

 

Beteiligte Planungsbüros: Ingenieurbüro Wagmann aus Fürstenzell & Veit Ingenieure, Ingenieurbüro für Elektro- und Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudemanagement aus Waldkirchen

 

 

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 Förderlogoleiste 

 

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 Bautafel 

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