Informationen zu Grundbucheinträgen im Rahmen eines Sanierungsverfahrens im Ortskern Fürstenstein
Im Bericht über die Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 im Gemeindeblatt Nr. 21 vom 10.10.2024 und im Gemeindeblatt Nr. 22 vom 24.10.2024 haben wir Sie bereits über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes für den Ortskern Fürstenstein informiert. Die Thematik wurde im öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 ausführlich dargestellt. Zudem wurde auf der gemeindlichen Homepage, an den gemeindlichen Amtstafeln und neuerdings auch über die „MuniApp“ darüber informiert.
Die Gemeinde Fürstenstein hat sich erstmals im Jahr 1987 mit einer vorbereitenden Untersuchung nach dem Städtebauförderungsgesetz auseinandergesetzt. Das damals beauftragte Architekturbüro Voggenreiter aus Passau hat im Dezember 1987 den Abschlussbericht vorgelegt. In der Gemeinderatssitzung vom 29.10.2015 hat der Gemeinderat die Wiederaufnahme des Ortsteils Fürstenstein in die Städtebauförderung beschlossen. Daraufhin wurden die Missstände und die städtebaulichen Maßnahmen unter Einbindung der Arbeitsgruppe Städtebau, darunter auch zahlreiche Bürgerinnen und Bürger, durch das beauftragte Planungsbüro lab landschaftsarchitektur brenner aus Landshut im Rahmen einer vorbereitenden Untersuchung (VU) erstellt. Das daraus resultierende integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) in der Fassung vom 15.12.2022 liegt in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht während der allgemeinen Öffnungszeiten aus. Auch auf der gemeindlichen Homepage kann das ISEK abgerufen werden.
In einem weiteren Schritt war die Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes in Form einer Sanierungssatzung erforderlich, welche die Regierung von Niederbayern forderte. In der bereits erwähnten Gemeinderatssitzung vom 26.09.2024 wurde sodann die Sanierungssatzung beschlossen. Die Satzung ist mit ihrer Bekanntmachung am 18.10.2024 in Kraft getreten.
Die Gemeinde hat dem Grundbuchamt die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke im Ortskern von Fürstenstein mitzuteilen, woraufhin eine entsprechende Eintragung eines Sanierungsvermerks im Grundbuch erfolgt. Den Grundbucheintrag erhält jeder Bürger schriftlich, der ein Grundstück innerhalb des Geltungsbereiches der Sanierungssatzung hat.
Mit der Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebietes im Rahmen einer Sanierungssatzung sind im Wesentlichen folgende Punkte verbunden:
Die Gemeinde kann Fördermittel für die im integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) festgesetzten Maßnahmen beantragen.
Die Gemeinde hat unabhängig von der Sanierungssatzung in gewissen Fällen ein Vorkaufsrecht nach dem Baugesetzbuch. Die Gemeinde erhält zu sämtlichen Grundstücksgeschäften in ihrem Gemeindegebiet eine Vorkaufsrechtsanfrage über das jeweilige Notariat. Durch die Festlegung des förmlichen Sanierungsgebietes erstreckt sich das Vorkaufsrecht für die Gemeinde auf alle im Sanierungsgebiet befindlichen Grundstücke. Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist im Übrigen ausgeschlossen, wenn der Eigentümer das Grundstück an seinen Ehegatten oder an eine Person verkauft, die mit ihm in gerader Linie verwandt oder verschwägert oder in der Seitenlinie bis zum dritten Grund verwandt ist. Das Vorkaufsrecht darf die Gemeinde zudem nur ausüben, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt. Die Gemeinde kann das Vorkaufsrecht also nur in ganz wenigen Ausnahmefällen ausüben.
Gewisse baugenehmigungspflichtige Vorhaben in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet bedürfen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde. Die Gemeinde wird bei Bauanträgen schon jetzt von Seiten der unteren Bauaufsichtsbehörde beteiligt und erteilt/versagt ihr gemeindliches Einvernehmen. In diesem Kontext wird die Gemeinde künftig auch die Belange der Sanierungssatzung berücksichtigen.
Für Hauseigentümer besteht die Möglichkeit, Kosten für gewisse Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an ihren Gebäuden innerhalb des Sanierungsgebietes nach dem Einkommensteuergesetz erhöht steuerlich abzuschreiben. Die steuerlich begünstigten Kosten können auf zwölf Jahre verteilt zu 100 % abgeschrieben werden (acht 8 Jahre je 9 % und vier Jahre je 7 %). Bei Gebäuden, die vom Eigentümer selbst bewohnt werden, reduziert sich der Abschreibungsbetrag auf 90 %.
Auf den Grundstückseigentümer kommen keine Ausgleichs- oder Entschädigungsleistungen zu. Die Gemeinde hat sich für das vereinfachte Sanierungsverfahren entschieden. Die Anwendung der Vorschriften für das umfassende Sanierungsverfahren hat die Gemeinde – wie auch der Sanierungssatzung zu entnehmen ist - ausgeschlossen.
Der Sanierungsvermerk im Grundbuch stellt kein rangfähiges Recht dar und ist mit keiner grundbuchrechtlichen Belastung gleichzusetzen. Das heißt, der Sanierungsvermerk hat beispielsweise keine Auswirkung auf die Eintragung einer Grundschuld.
Die Sanierungssatzung gilt zunächst für die Dauer von 15 Jahren. Sollte die Gemeinde nach Ablauf der 15 Jahre eine Verlängerung nicht für erforderlich halten oder eine vorzeitige Außerkraftsetzung der Satzung als sinnvoll erachten, so wird die Gemeinde von sich aus die Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch veranlassen.
Für die Haus- und Grundstückseigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes ergeben sich unter Zugrundelegung der vorgenannten Punkte keine Nachteile. Diese Vorgehensweise wird in der Regel auch in allen anderen Kommunen mit Städtebauförderungsmaßnahmen so praktiziert.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an Geschäftsleiter Tobias Klessinger (Tel.: 08504/9155-23) oder an das Vorzimmer (Tel.: 08504/9155-15) wenden.
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Die Ortsinfobroschüre
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Online-Version unserer Ortsinfobroschüre können Sie ganz einfach hier einsehen:
Die Gemeinde Fürstenstein plant auch in 2024 die Ausweisung von Bauland. Im Vorfeld kann Interesse bekundet werden. Geschäftsleiter Tobias Klessinger steht Ihnen für Fragen gerne zur Verfügung (Tel.: 08504/915523).
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Filmbeiträge auf Niederbayern TV
Niederbayern TV hat in zwei Beiträge zu unserem Fürstensteiner Ferienprogramm gedreht.
Wir freuen uns, Ihnen die Beiträge zu den Themen "Flussperlmuscheln" und "Schule und Natur" präsentieren zu dürfen.
Vielen Dank liebes NiederbayernTV-Team für diese tollen Beiträge!
Außerdem gibt es einen Beitrag aus der Reihe "so schee is dahoam" über Fürstenstein:
" Wandern in unserer Heimat? In Corona-Zeiten geradezu ideal. Denn ob Rottal oder Bayrischer Wald, Vilstal oder Donauregion, Innebene oder Passauer Land – diese Regionen haben allesamt viel zu bieten. In unserer Reihe „Schee is dahoam“ stellen wir immer wieder besondere Landschaften vor. Dieses Mal war Helmut Degenhart im schönen Dreiburgenland im Bayrischen Wald unterwegs. "
Aktuelle Fördermaßnahmen der Gemeinde Fürstenstein
Die Beleuchtung im Fürstensteiner Bauhof wird auf LED umgerüstet. Hauptziele sind im Wesentlichen die Senkung des Stromverbrauchs, die Einsparung von Energiekosten und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) & Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regierung von Niederbayern (KommKlimaFöR)
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Bewilligungszeitraum: Bis 31.03.2026 (KommKlimaFöR) - Förderbescheid zur Kommunalrichtlinie steht noch aus
Beginn der Maßnahme: Voraussichtlich März 2026
Name des beauftragten Unternehmens: Ausschreibung in Vorbereitung
Beteiligte Planungsbüros: Ingenieurbüro Nigl und Mader aus Passau & Veit Ingenieure, Ingenieurbüro für Elektro- und Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudemanagement aus Waldkirchen
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Die Beleuchtung in der Fürstensteiner Grundschule wird auf LED umgerüstet. Hauptziele sind im Wesentlichen die Senkung des Stromverbrauchs, die Einsparung von Energiekosten und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) & Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regierung von Niederbayern (KommKlimaFöR)
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Bewilligungszeitraum: Bis 31.03.2026 (KommKlimaFöR) - Förderbescheid zur Kommunalrichtlinie steht noch aus
Beginn der Maßnahme: Voraussichtlich März 2026
Name des beauftragten Unternehmens: Ausschreibung in Vorbereitung
Beteiligte Planungsbüros: Ingenieurbüro Nigl und Mader aus Passau & Veit Ingenieure, Ingenieurbüro für Elektro- und Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudemanagement aus Waldkirchen
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Die Schmutzwasserpumpen der Abwasserhebeanlagen Fälsching und Birkenweg sollen in 2025 und die der Abwasserhebeanlagen Mutholz, Unterpolling und Sportplatz Oberpolling in 2026 ausgetauscht werden. Hauptziele sind im Wesentlichen die Senkung des Stromverbrauchs, die Einsparung von Energiekosten und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) & Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regierung von Niederbayern (KommKlimaFöR)
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Bewilligungszeitraum: Bis 31.05.2025 (Kommunalrichtlinie) bzw. bis 31.12.2026 (KommKlimaFöR)
Beginn der Maßnahme: 28.05.2025
Abschluss der Maßnahme: Dezember 2026
Name des beauftragten Unternehmens: TePro Umwelttechnik GmbH, Fürstenstein
Beteiligte Planungsbüros: Ingenieurbüro Wagmann aus Fürstenzell & Veit Ingenieure, Ingenieurbüro für Elektro- und Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudemanagement aus Waldkirchen
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Die beiden in die Jahre gekommenen Schmutzwasserpumpen der Abwasserhebeanlage Fürstenstein-Nord (PS Schwemmholz) sollen in diesem Jahr ausgetauscht werden. Hauptziele sind im Wesentlichen die Senkung des Stromverbrauchs, die Einsparung von Energiekosten und die Verringerung von Treibhausgasemissionen.
Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Kommunalrichtlinie) & Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regierung von Niederbayern (KommKlimaFöR)
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Bewilligungszeitraum: 01.08.2023 - 31.07.2024
Beginn der Maßnahme: 09.08.2023
Abschluss der Maßnahme: November 2023
Name des beauftragten Unternehmens: TePro Umwelttechnik GmbH
Beteiligte Planungsbüros: Ingenieurbüro Wagmann aus Fürstenzell & Veit Ingenieure, Ingenieurbüro für Elektro- und Gebäudetechnik, Energie- und Gebäudemanagement aus Waldkirchen