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Fürstenstein liegt rund 25 Kilometer nördlich von Passau inmitten der reizvollen Landschaft des Dreiburgenlandes.

Sein malerisch auf einem Bergrücken gelegenes Schloss ist schon von weitem zu erkennen und grüßt weit hinaus in das Passauer Land.

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Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 14.12.2023

Fürstenstein, den 05. 01. 2024

Informationstechnik

 

Beschlussfassung über die mögliche Auslagerung der EDV an das Landkreis-Service-Center für Gemeinden

In der Gemeinderatssitzung vom 17.12.2019 wurde die grundsätzliche Annahme des EDV-Outsourcing-Angebotes durch das Landratsamt Passau beschlossen. Im Jahr 2021 hat sich der Gemeinderat aufgrund der damals vorliegenden Kostenvergleichsberechnung zwischen einer hausinternen IT und einem Outsourcing sowie der vorhandenen Personalressourcen gegen eine Auslagerung entschieden.

Die Gemeindeverwaltung griff nun aus Personalgründen die Thematik nochmals auf.

Alternativ zum Landkreis-Service-Center wurde auch ein Angebot eines externen Dienstleisters eingeholt. Nach Vorstellung der Angebote wurde beschlossen, die Vergabe im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu beschließen. Die Beschlussfassung in öffentlicher Sitzung wurde daher zurückgestellt.


Vollzug des Baugesetzbuches

 

Folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:


Bauantrag zum Neubau einer Garage/ Nebengebäude in Fürstenstein (10:0)
Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von 4 Wohnungen in Fürstenstein (10:0)

 

Vollzug des Abmarkungsgesetzes und der Feldgeschworenenordnung

 

Die Gemeinde Fürstenstein hat nach den vorliegenden Unterlagen zuletzt im Jahr 2015 drei neue Feldgeschworene bestellt. Die Bestellung erfolgte nicht durch den Gemeinderat, sondern durch die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Feldgeschworenen.

Gemäß Art. 11 Abs. 3 Satz 1 AbmG (Abmarkungsgesetz) bestellt der Gemeinderat die Feldgeschworenen durch Wahl nach Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GO). Nach Sichtung der Beschlussbücher kann festgehalten werden, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. Juni 1982 7 Feldgeschworene bestellt hat.

 

Nachdem im Jahr 2020 ein Feldgeschworener verstorben ist und voraussichtlich zwei Feldgeschworene in Kürze ihr Amt aus einem wichtigen Grund nach Art. 11 Abs. 5 Satz 2 AbmG i.V.m. Art. 19 Abs. 1 Satz 3 GO niederlegen werden, sollen insgesamt 4 neue Feldgeschworene gewählt/bestellt werden.

Der Gemeinderat soll deshalb einen Beschluss über die Höchstzahl der Feldgeschworenen fassen. Für jede Gemeinde sind vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen; bei Bedarf kann die Zahl angemessen erhöht werden (Art. 11 Abs. 1 Satz 1 AbmG). In Abstimmung mit dem Obmann Herrn Karl Schlattl soll die Höchstzahl auf 9 Personen festgesetzt werden. Aus deren Mitte wird der Obmann und der stellv. Obmann gewählt. 
Der Gemeinderat beschloss daher, dass im Gemeindegebiet künftig bis zu 9 Feldgeschworene bestellt werden sollen. (10:0)

 

Kindertagesstätten

 

Antrag des Caritasverbandes für die Diözese Passau auf eine Zusatzkraft im Kindergarten St. Marien in Fürstenstein

Im November stellte der Caritasverband einen Antrag auf eine Zusatzkraft für den Gewichtungsfaktor 4,5 + X (Kind mit Behinderung oder von Behinderung bedrohte Kinder) mit 25 Wochenstunden für das laufende Kindergartenjahr. Das ergibt ein geplantes Arbeitgeberbrutto von 38.450 Euro. Der Gemeinderat genehmigte die pädagogische Zusatzkraft einstimmig. (10:0)

Kommunale Haushaltswirtschaft

 

Beschlussfassung über überplanmäßige Ausgaben zur Sanierung der Hauptwasserleitung in Nammering

Die Gemeinde Fürstenstein hat am 07.07.2023 erstmals die Tiefbaumaßnahme im Rahmen einer Beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb nach VOB ausgeschrieben. Zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung 2023 beliefen sich die Kosten gem. Kostenschätzung auf rund 640.000 € brutto. Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros vom 11.07.2023 ergab dann 855.000 € brutto. Das günstigste Angebot der Fa. Strabag AG lag bei 978.596,06 € brutto. Demzufolge lag die Kostensteigerung gegenüber der Kostenberechnung vom 11.07.2023 unter 20 %.

Daraufhin hat der Gemeinderat Fürstenstein in seiner Sitzung vom 27.07.2023 die Rückversetzung der Ausschreibung in die Phase der Angebotsabgabe nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A beschlossen. Gleichzeitig wurde die Splittung der Ausschreibung in zwei Bauabschnitte „Staatsstraßenbereich“ und „Brunnweg“ beschlossen. Zunächst sollte BA 1 „Staatsstraßenbereich“ mit einer Bauzeit vom 30.08.2023 bis 20.10.2023 ausgeschrieben werden. Der Gemeinderat Fürstenstein hat daraufhin in seiner Sitzung vom 22.08.2023 die Vergabe des Bauabschnitts I (Staatsstraßenbereich) aus der Baumaßnahme „Sanierung der Hauptwasserleitung Nammering mit paralleler Entwässerungs- und Deckenbausanierung an die Fa. STRABAG AG, Schönberg, für brutto 751.300,43 € beschlossen. 


Die Bauarbeiten im Rahmen des I. Bauabschnitts wurden mittlerweile abgeschlossen und die ersten Rechnungen beglichen.

Die Haushaltsansätze lassen sich aktuell wie folgt darstellen: 
                         
•    1.8150.9500:        Ansatz        281.000,00 €        Anordnung     190.497,04 €        Differenz    + 90.502,96 €
•    1.6335.9500:        Ansatz        200.000,00 €        Anordnung    222.259,24 €        Differenz    - 22.259,24 €
•    0.7000.5100:        Ansatz        170.000,00 €        Anornung    138.518,28 €        Differenz    + 31.481,72 €
                 
Der Gemeinderat Fürstenstein genehmigte die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Sanierung der Hauptwasserleitung Nammering mit paralleler Entwässerungs- und Deckenbausanierung – I. Bauabschnitt“ stehenden überplanmäßigen Ausgaben gemäß der Sachverhaltsdarstellung unter Berücksichtigung der Ausführungen zur sachlichen und zeitlichen Unabweisbarkeit sowie der Deckung. Die überplanmäßigen Ausgaben werden auf den Gesamtauftragswert von 751.000,00 € beschränkt. (10:0)

 

Kommunale Haushaltswirtschaft

 

Beschlussfassung über überplanmäßige Ausgaben infolge einer außerordentlichen Kredittilgung

Für den Kredit der Sparkasse Passau mit einem anfänglichen Betrag von 450.000 € endete die Zinsbindungsfrist zum 30.11.2023. Der Darlehensrest zu diesem Zeitpunkt betrug 299.095,36 €.

 

Wie der Gemeinderat bereits vorab informiert wurde, beabsichtigte die Gemeindeverwaltung, diesen Kredit zum 30.11.2023 vollständig zurückzuzahlen. Der Haushaltsansatz 2023 sah für außerordentliche Tilgungsausgaben einen Betrag von 282.072 € vor und wurde bis auf einen Restbetrag von 49.000 € bereits verbraucht. Mit der vorzeitigen Rückzahlung des vorgenannten Darlehens fielen damit überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 250.095,36 € an. Diese Mehrausgaben können voraussichtlich gedeckt werden durch Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen. Der Gemeinderat stimmte der vorzeitigen Rückzahlung zu. (10:0)

 

Ortsrecht

 

Erlass der 7. Änderungssatzung zur Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung

 

Das begründungslose Widerspruchsrecht aus Art. 24 Abs. 4 der Gemeindeordnung, das gegen Funkwasserzähler geltend gemacht werden konnte, entfällt zum 01.01.2024. Die Gemeinde Fürstenstein hat mit ihrer 5. Änderungssatzung zur Wasserabgabesatzung (WAS) vom 10.05.2017 § 19 um einen Absatz 1a ergänzt, welcher Regelungen – unter anderem über das Widerspruchsrecht - zu elektronischen Funkwasserzählern enthält.

Nun war dieser Abs. 1a ersatzlos zu streichen. Der Gemeinderat beschloss die Änderung. (10:0)

 

Interkommunale Zusammenarbeit

 

Genehmigung der Zweckvereinbarung über die gemeinsame Beschaffung eines Asphalt-Thermobehälters für die gemeindlichen Bauhöfe mit der Gemeinde Neukirchen vorm Wald

 

Die Gemeinden Neukirchen vorm Wald und Fürstenstein haben im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit gemeinschaftlich einen Asphalt-Thermobehälter für ihre gemeindlichen Bauhöfe angeschafft. Hierüber musste eine Zweckvereinbarung nach dem KommZG (Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit) erstellt werden. Die Zweckvereinbarung wurde durch den Ersten Bürgermeister unterzeichnet und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorgelegt. Der Gemeinderat genehmigte die Vereinbarung einstimmig. (10:0)