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Fürstenstein liegt rund 25 Kilometer nördlich von Passau inmitten der reizvollen Landschaft des Dreiburgenlandes.

Sein malerisch auf einem Bergrücken gelegenes Schloss ist schon von weitem zu erkennen und grüßt weit hinaus in das Passauer Land.

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Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 29.02.2024

Fürstenstein, den 14. 03. 2024

Nach Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.01.2024 (13:0) ging es mit folgenden Tagesordnungspunkten und Beschlussfassungen weiter:


Vollzug des Baugesetzbuches

 

Aufstellung des Bebauungsplanes SO „Solarpark Unterpolling“ – Aufstellungsbeschluss und Änderung des Flächennutzungsplanes

In Unterpolling soll auf einer Fläche von 19.500 m² eine Freiflächenphotovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 1,9 MW errichtet werden. Die voraussichtliche Modulhöhe beträgt an der niedrigsten Stelle 2,52 m und an der höchsten Stelle 3,69 m.

 

Für das Vorhaben sind die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Nach den kritischen Äußerungen zweier Gemeinderatsmitglieder, die den Verlust der landwirtschaftlichen Fläche beklagten, beschloss der Gemeinderat die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes „SO Solarpark Unterpolling“ mit 11 zu 2 Stimmen. Die Verwaltung wurde mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt.


Bauanträge

 

Bauantrag zur Errichtung eines Pferdestalls mit privater Pferdehaltung in Einzenberg

Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu. Das anfallende Oberflächenwasser darf nicht in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet werden. (13:0)


Bauantrag zum Anbau eines Hackschnitzellagers an ein bestehendes Gebäude in Nammering

Der Gemeinderat stimmte dem Bauantrag zu. Das anfallende Oberflächenwasser darf nicht in die gemeindliche Kanalisation eingeleitet werden. (13:0)


Kommunale Haushaltswirtschaft

 

Örtliche Rechnungsprüfung Haushaltsjahr 2022

 

Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Fürstenstein hat in der Zeit vom 05.09.2023 bis 17.10.2023 in sechs Sitzungen die örtliche Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2022 durchgeführt. Schwerpunktmäßig erfolgte eine Prüfung der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- sowie im Vermögenshaushalt im Allgemeinen sowie einzelner Beschaffungs- bzw. Vergabevorgänge. Während der Prüfungsphase folgten auch stets zeitnah die Stellungnahmen der Gemeindeverwaltung auf etwaige Nachfragen. Es ergaben sich keine wesentlichen Beanstandungen und keine weiteren Rückfragen von Seiten des Ausschusses. Somit konnte die Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022 abgeschlossen und vom Gremium zur Kenntnis genommen werden. (13:0)

 

Feststellung der Jahresrechnung 2022

 

Die Jahresrechnung 2022 wurde festgestellt. Nach Feststellung wurde die Rechnungsprüfung abgeschlossen und fixiert. (13:0)


Entlastung zur Jahresrechnung 2022

 

Der Gemeinderat erteilte zur Jahresrechnung 2022 die Entlastung der Verwaltung und des Ersten Bürgermeisters. (12:0)


Kommunale Haushaltswirtschaft

 

Genehmigung einer außerordentlichen Kredittilgung der LfA Förderbank Bayern

Die LfA Förderbank Bayern hat mit Schreiben vom 18.01.2024 mitgeteilt, dass der Zinssatz für einen Kredit bis zum 15.02.2024 festgeschrieben ist. Für den nachfolgenden Zinsbindungszeitraum bis zum 15.11.2033 wurde ein Zinssatz in Höhe von 2,98 % festgelegt. Die Gemeinderatsmitglieder wurden in der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2024 darüber informiert und haben sich dafür ausgesprochen, das Darlehen vollumfänglich zurückzuzahlen.
Im Haushalt 2024 wurde für die außerordentliche Kredittilgung ein Haushaltsansatz gebildet. Der Gemeinderat stimmte der außerordentlichen Kredittilgung in Höhe von 57.341,00 Euro zu. (12:0)


Empfehlung aus der Bürgerversammlung 2023

 

Veröffentlichung der bestehenden Sprengbereiche sowie der daraus resultierenden Einschränkungen für die Grundstücksbesitzer im Gemeindeblatt

Ein Antrag auf Veröffentlichung der Sprengbereiche wurde im Rahmen der Bürgerversammlung am 29. November 2023 vorgetragen. Es wurde beschlossen, dass sich der Gemeinderat mit der Veröffentlichung befassen soll.

Grundsätzlich muss klar festgehalten werden: Die Gemeinde ist zum einen nicht zuständige Fachbehörde und zum anderen handelt es sich im Hinblick auf die bestehenden Sprengbereiche um Einzelfallbetrachtungen, welche bei Bauvorhaben innerhalb des Sprengbereichs abgeprüft werden müssen und durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Nach internen Gesprächen und Abstimmungen mit dem Landratsamt sollen die Sprengbereiche in einem der nächsten Gemeindeblätter dargestellt werden. Das Rauminformationssystem Bayern (RIS) gibt hierüber einen detaillierten Überblick.
Der Gemeinderat Fürstenstein fasste den Beschluss, dass ein aktueller Auszug aus dem Rauminformationssystem Bayern veröffentlicht werden soll. (12:0)


Empfehlung aus der Bürgerversammlung 2023

 

Relevante Maßnahmen aus dem vorliegenden Klimawandelanpassungskonzept der ILE Passauer Oberland

Mit E-Mail vom 21.11.2023 wurde den Gemeinderatsmitgliedern das Klimawandelanpassungskonzept der ILE Passauer Oberland zur Kenntnisnahme weitergeleitet. 


In der Bürgerversammlung am 29. November 2023 wurde beschlossen, dass sich der Gemeinderat mit den relevanten Maßnahmen aus dem Konzept befassen soll. Es wurde vor allem auf das Thema „Trockenstress auf Waldflächen“ eingegangen. Nach der Diskussion im Gremium folgte der Beschluss des Gemeinderates: Der Gemeinderat Fürstenstein nimmt das Klimaanpassungskonzept der ILE Passauer Oberland vom August 2023 zur Kenntnis und beschließt, dass in einem der nächsten Gemeindeblätter explizit auf das Thema „Trockenstress auf Waldflächen“ im Gemeindegebiet aufgegriffen wird. Interessierte Bürgerinnen und Bürger an einem Waldumbau werden gebeten, bei der Gemeindeverwaltung vorzusprechen. Bei Bedarf kann evtl. eine Informationsveranstaltung, eine fachliche Beratung oder eine Vermittlung von Fördermöglichkeiten stattfinden. (13:0)

Nach weiteren Bekanntgaben und Anfragen endete die Sitzung des Gemeinderates.