Informationen zur Sitzung des Gemeinderates vom 26.02.2025
Nach der einstimmigen Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.01.2025 (11:0) ging es mit der Vereidigung eines neuen Gemeinderatsmitgliedes weiter.
Kommunalrecht;
Vereidigung des Listennachfolgers aus dem Wahlvorschlag der FWG und Berufung zum Gemeinderatsmitglied
In der Gemeinderatssitzung am 30.01.2025 wurde die Mandatsniederlegung von Gemeinderatsmitglied Christian Dobler festgestellt. Über das Nachrücken des Listennachfolgers wurde entschieden und beschlossen. Nachfolger ist Fabian Hönl aus Oberpolling.
Als nächstes waren die Vereidigung und die offizielle Berufung notwendig.
Der Listennachfolger Fabian Hönl sprach die festgesetzte Eidesformel dem Ersten Bürgermeister Stephan Gawlik nach (s. Foto). Der Gemeinderat berief infolge der Vereidigung den Listennachfolger Fabian Hönl offiziell in das Amt als Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Fürstenstein. (12:0)
Kommunalrecht;
Neubesetzung der Ausschüsse infolge der Listennachfolge
In der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates im Jahr 2020 wurde die Ausschussbesetzung für Christian Dobler wie folgt festgelegt:
- Ausschuss für Sport, Tourismus, Kultur und Ehrenamt - Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Jugend, Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit - Ordentliches Mitglied
- Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt, Mobilität, Infrastruktur und Digitales - Vertreter von Florian Feichtinger
Diese Ausschüsse werden vom Listennachfolger übernommen. Folglich wurde Gemeinderatsmitglied Fabian Hönl zum Stellvertreter von Gemeinderatsmitglied Florian Feichtinger im Ausschuss für Bauangelegenheiten, Umwelt, Mobilität, Infrastruktur und Digitales, zum ordentlichen Mitglied des Ausschusses für Jugend, Familie, Senioren, Soziales und Gesundheit und zum ordentlichen Mitglied des Ausschusses für Sport, Tourismus, Kultur und Ehrenamt berufen. (12:0)
Kommunale Haushaltswirtschaft
Örtliche Rechnungsprüfung Haushaltsjahr 2023
Der örtliche Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Fürstenstein hat in der Zeit vom 04.09.2024 bis 15.10.2024 in fünf Sitzungen die örtliche Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2023 durchgeführt. Schwerpunktmäßig erfolgte eine Prüfung der Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- sowie im Vermögenshaushalt im Allgemeinen sowie einzelner Beschaffungs- bzw. Vergabevorgänge. Bei der dritten Ausschusssitzung nahmen Geschäftsleiter Tobias Klessinger und Kämmerin Magdalena Hartl Stellung zu aufgetretenen Fragen. Der finale Rechnungsprüfungsbericht wurde der Verwaltung im November 2024 übermittelt. Die Stellungnahme der Gemeindeverwaltung hierzu erfolgte im Februar 2025. Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Andrea Kleingütl hat daraufhin erklärt, dass alle Feststellungen durch die Gemeindeverwaltung erläutert werden konnten, keine wesentlichen Beanstandungen vorliegen und somit auch keine weiteren Rückfragen bestehen. Deshalb kann die örtliche Rechnungsprüfung zur Jahresrechnung 2023 abgeschlossen werden. Daraufhin nahm der Gemeinderat das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis. Weitere Unstimmigkeiten wurden nicht festgestellt. (12:0)
Kommunale Haushaltswirtschaft
Feststellung der Jahresrechnung 2023
Gem. Art. 102 Abs. 3 GO (Gemeindeordnung) wird nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung und nach Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten die Jahresrechnung festgestellt. Mit der Feststellung wird die Rechnungsprüfung abgeschlossen und fixiert. (12:0)
Kommunale Haushaltswirtschaft
Entlastung zur Jahresrechnung 2023
Nach Feststellung des Rechnungsergebnisses 2023 wird durch Beschluss in öffentlicher Sitzung über die Entlastung der Verwaltung und des Ersten Bürgermeisters abgestimmt. Der Gemeinderat Fürstenstein erteilte gem. Art. 102 Abs. 3 GO zur Jahresrechnung 2023 die Entlastung. (11:0)
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan; Änderungsbeschluss
Auf einem Grundstück im Süden Nammerings soll ein Tierfriedhof entstehen. Für das Vorhaben ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Bisher sieht der Flächennutzungsplan in diesem Bereich Flächen für die Land- und Forstwirtschaft vor. Im Gegensatz zum Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes SO „Tierfriedhof“, welcher eine Teilfläche von ca. 5.900 m² umfasst, soll der Flächennutzungsplan für den Bereich des gesamten Grundstückes (8.733 m²) geändert werden. Die Planungs- und Verfahrenskosten zur Erarbeitung der Verfahrensunterlagen hat der Antragsteller zu tragen. Der Antragsteller hat das Planungsbüro Greiner, Tittling, mit der Erstellung der Verfahrensunterlagen beauftragt. Hierüber ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen. Der Gemeinderat Fürstenstein beschloss die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mittels Deckblatt Nr. 20 für die gesamte Fläche des Grundstücks Fl.-Nr. 3054/0, Gmkg. Fürstenstein.
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO „Tierfriedhof“; Aufstellungsbeschluss
Für das Vorhaben zur Errichtung eines Tierfriedhofes in Nammering ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Gemeinderat Fürstenstein beschloss die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO „Tierfriedhof“ mit integriertem Grünordnungsplan für eine Teilfläche des Grundstückes Fl.-Nr. 3054/0, Gmkg. Fürstenstein von ca. 5.900 m². (13:0)
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Aufstellung des Bebauungsplanes WA „Feichtingerwiese in Nammering“; Billigung des überarbeiteten Vorentwurfs
Der Gemeinderat Fürstenstein hat in seiner Sitzung vom 27.05.2021 den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan und den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes WA „Feichtingerwiese in Nammering“ gefasst. Diese wurden im Dezember 2021 gebilligt. Von Seiten der Unteren Naturschutzbehörde wurde 2024 die Abhandlung der Naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bzgl. des Einleitens von Niederschlagswasser in den Hühnerbach nachgefordert. Das gesamte Verfahren wurde vom damaligen Investor jedoch nicht mehr weiterverfolgt. Nachdem nun das Grundstück an einen neuen Erschließungsträger veräußert wurde, soll das Bauleitplanverfahren weitergeführt werden. Dabei wurden einige Änderungen vorgenommen. Der ausführende Architekt Philipp Donath aus Fürstenzell stellte diese nochmals zusammengefasst vor. Nach einigen Rückfragen billigte der Gemeinderat den überarbeiteten Entwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes WA „Feichtingerwiese in Nammering“. (13:0)
Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung;
Antrag auf Nutzungsänderung der bestehenden Kegelanlage als Wellnessbereich
Das geplante Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortschaft Fürstenstein in einem „MD“ nach dem Flächennutzungsplan und hält den Rahmen der vorhandenen Bebauung ein. Es handelt sich um eine Umbaumaßnahme an einem bestehenden Baudenkmal (Gaststättenbetrieb). Der Gemeinderat stimmte dem Antrag zu. (13:0)
Vollzug des Baugesetzbuches und der Bayerischen Bauordnung;
Bauantrag auf Neubau einer mobilen Rundbogenhalle im Bereich Fürstenstein
Der Gemeinderat stimmte dem Antrag auf Neubau einer mobilen Rundbogenhalle zu. (13:0)
Generalsanierung des Dreifachturnhallenkomplexes Fürstenstein;
Beschlussfassung über die Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung
Im Rahmen des Verfahrens rund um die Generalsanierung des Dreifachturnhallenkomplexes kam bei den Planungen nochmals die Versammlungsstättenverordnung ins Gespräch. Grundsätzlich unterliegen Liegenschaften dann der Versammlungsstättenverordnung, wenn sie für mehr als 200 Personen zugelassen werden sollen. Nachdem dies bei der Dreifachturnhalle, insbesondere bei Fußballturnieren, sehr oft der Fall ist, war es naheliegend, dies noch näher zu prüfen. Die Versammlungsstättenverordnung bringt insbesondere beim Brandschutz erhöhte Auflagen mit sich. Eine Beurteilung durch einen Sachverständigen für Brandschutz war also erforderlich. Hierbei wurden die geplanten Materialien, die Anzahl der maximalen Besucher usw. durchgesprochen und eventuelle Alternativen und Kompromisse gefunden. Der Kompromiss besteht darin, dass bei Anwendung der Versammlungsstättenverordnung sich künftig gleichzeitig bis zu 500 Personen im Gebäude aufhalten können. Die förderfähigen Mehrkosten hierzu betragen rund 94.000 Euro brutto.
In der Folge beschloss der Gemeinderat die Anwendbarkeit der Versammlungsstättenverordnung. (13:0)