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Fürstenstein liegt rund 25 Kilometer nördlich von Passau inmitten der reizvollen Landschaft des Dreiburgenlandes.

Sein malerisch auf einem Bergrücken gelegenes Schloss ist schon von weitem zu erkennen und grüßt weit hinaus in das Passauer Land.

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Kommunalwahlen 2026

Wahlbrief zur Kommunalwahl 2026

Kommunalwahlen 2026

Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026

 

Alle Bekanntmachungen zu den Kommunalwahlen 2026 können Sie über folgenden Link abrufen Bekanntmachungen.

 

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Wichtige Informationen zur Kommunalwahl am 08. März 2026

 

Am 08. März 2026 finden in Bayern die Kommunalwahlen statt. In der Gemeinde Fürstenstein werden an diesem Tag der erste Bürgermeister, der

Gemeinderat, der Landrat und der Kreistag gewählt. 

Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird diese am 22. März 2026 stattfinden. 

 

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens Sonntag, den 15.02.2026 per Post einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Sollten Sie bis dahin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, setzten Sie sich bitte umgehend mit dem Einwohnermeldeamt, Frau Sandra Schosser unter der 08504 9155-10 oder  in Verbindung. 

 

Informationen zur Briefwahl:

Gerne können Sie bei der Kommunalwahl die Möglichkeit der Briefwahl nutzen. Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

 

  1. Online-Beantragung 

    (nur möglich im Zeitraum von 02.02.2026 bis 01.03.2026)

     

    Scannen Sie den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code. Mit diesem Code kommen Sie direkt zur Beantragung der Briefwahlunterlagen. Alternativ können sie für die Online-Beantragung auch diesen Link zum Bürgerserviceportal nutzen:

    https://www.buergerservice-portal.de/bayern/fuerstenstein/bsp_ewo_briefwahl/#/

    Dieser Link ist ebenfalls auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugesandt. 

     

  2. Schriftliche Antragstellung

    (jederzeit möglich – Im eigenen Interesse möglichst frühzeitig)

     

    Füllen Sie den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus und senden Sie ihn in einem ausreichend frankierten Umschlag an die Gemeinde Fürstenstein, Wahlamt, Vilshofener Str. 9, 94538 Fürstenstein. Beachten Sie bitte im eigenen Interesse die rechtzeitige Beantragung, sodass Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post rechtzeitig zugestellt werden können. 

     

  3. Persönliche Antragstellung

    (möglich im Zeitraum von 16.02.2026 bis 06.03.2026 15:00 Uhr)

     

    Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Rathaus, Einwohnermeldeamt, Zi.-Nr. 01, EG beantragen und sofort mitnehmen oder auch gleich im Rathaus wählen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. 

     

    Stichwahl:

     

    Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung der Briefwahlunterlagen für die Wahl am 08. März 2026 auch gleichzeitig Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl am 22. März 2026 beantragt werden können. 

     

    Abholung durch andere Person:

     

    Sie können auch eine andere Person zur Beantragung und Abholung Ihrer Briefwahlunterlagen bevollmächtigen. Bitte füllen Sie dafür die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vollständig aus. Eine Vollmacht wird auch bei Abholung für Ehepartner, Kinder, Eltern, Großeltern usw. benötigt. 

     

    Der Bevollmächtigte hat der Gemeinde vor Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt. Zudem muss der bevollmächtigte am Tag der Abholung das 16. Lebensjahr vollendet haben. 

     

    Bitte füllen Sie den Wahlscheinantrag sowie die Vollmacht vollständig aus. Unvollständige Anträge können leider nicht bearbeitet werden und müssen wieder zurückgeschickt werden. 

     

    Beachten Sie bitte, dass die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16.02.2026 verschickt bzw. ausgegeben werden dürfen!

     

Ausfüllen der Briefwahlunterlagen und Rücksendung der Wahlbriefe:

 

Zusammen mit den Briefwahlunterlagen senden wir Ihnen ein Merkblatt zum Ausfüllen und Verpacken der Unterlagen. Alle Stimmzettel müssen in den weißen Stimmzettelumschlag gepackt werden. Anschließend muss der weiße Stimmzettelumschlag gemeinsam mit dem unterschriebenen! Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gepackt werden. 

 

Die roten Wahlbriefe können Sie ohne Frankierung wieder an die Gemeinde per Post zurücksenden. Natürlich können Sie die Wahlbriefe auch persönlich im Rathaus abgeben oder sie in den Hausbriefkasten des Rathauses Fürstenstein, Vilshofener Str. 9, 94538 Fürstenstein werfen. 

 

Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, den 08. März 2026 18:00 Uhr im Rathaus eingehen. 

 

Bei Fragen zur Briefwahl wenden Sie sich bitten an Frau Sandra Schosser unter der 08504 9155-10 oder .

 

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So hat Fürstenstein gewählt

 

 

Hier finden Sie die aktuellen Ergebnisse der Kommunalwahlen in Fürstenstein:

 

Bürgermeister: https://wahl2.fuerstenstein.de/

 

Gemeinderat: https://wahl1.fuerstenstein.de/

 

Hier finden Sie die aktuellen Ergebnisse zu den Landkreiswahlen:

 

       Landratswahl https://wahlen.osrz-akdb.de/nb-p/275000/3/20260308/landratswahl_kreis/index.html

 

       Kreistagswahl https://wahlen.osrz-akdb.de/nb-p/275000/4/20260308/kreistagswahl_kreis/index.html